Keine Angst vor der Due Diligence

Wir kaufen IT-Systemhäuser. Viele. Deutschlandweit. Das ist nun kein Geheimnis mehr. Wir sind erfolgreich in dem was wir tun und konnten ein beachtliches Wachstum erzeugen. Die Synergien, die wir nach einem Kauf heben sind sowohl für das übernommene Systemhaus als auch für uns, die Muttergesellschaft, nachhaltig und stark. Der Weg dahin ist allerdings durchaus beschwerlich.
So klein ein Systemhaus auch sein mag. Wir prüfen die Daten und Fakten dennoch umfassend vor der Aufnahme in unsere Familie. Diese Prüfung nennt sich Due Diligence. Was genau passiert da? Warum machen wir das? Und wie läuft so etwas ab? Diese Fragen sind berechtigt, da die Inhaber von Systemhäusern in der Regel noch nie solch ein Prozess durchlaufen haben. Ich möchte ein wenig Licht ins Dunkle bringen und die Angst vor solch einer Prüfung nehmen.

Eins vorweg: Wenn wir eine Due Diligence (DD) beauftragen, dann nicht um den Kaufpreis nachzuverhandeln. Wir stehen immer zu unserem Angebot und den verhandelten Parametern eines Term Sheets. Die DD ist für uns lediglich eine Risikoprüfung und soll uns als Erwerber vor Haftungssituationen schützen und die uns im Vorfeld zur Verfügung gestellten Daten validieren.
In der Regel bekommt der Verkäufer eine lange Liste an Datenanforderungen. Das wirkt vorerst erschlagend. Beim genauen Durchlesen wird aber schnell klar, dass viele abgefragte Punkte aus der Liste gar nicht auf den Verkäufer zutreffen. Die sind damit schon mal erledigt.

Die anderen Dokumente werden in unseren Datenraum hochgeladen und von unseren Rechts- und Steuerberatern geprüft. Auch die Planrechnung des Verkäufers wird auf Plausibilität geprüft. Das war es eigentlich schon. Wenn es keine rechtlichen oder steuerrechtlichen Hürden gibt, heben die Prüfer die grüne Flagge hoch. Alles in Ordnung. Wir können zum Notar. Wenn allerdings eine orangene oder gar rote Flagge gehoben wird, haben wir Redebedarf. Eine rote Flagge könnte beispielsweise sein, dass die ordnungsgemäße Gründung nicht nachgewiesen werden kann. Dann können wir nicht kaufen. Im schlimmsten Fall sind die Zahlenwerke aus dem uns vorliegenden Information Memorandum schlicht falsch und spiegeln die Wirklichkeit nicht wider. Dann müssen wir selbstverständlich über unser Angebot reden. Wir wollen ja kaufen und der Verkäufer will verkaufen. Wir werden immer eine Lösung finden.

Wer sich also auf den Verkauf gut vorbereitet, hat auch eine entspannte Due Diligence vor sich.

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