Die NIS-2-Richtlinie der EU setzt neue Standards für die Cybersicherheit in der gesamten Union. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es entscheidend, sich vor möglichen Cyberangriffen zu schützen. Die gute Nachricht: Die Umsetzung der Richtlinie sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern kann durch die Etablierung eines geeigneten Informationssicherheitsstandards dazu beitragen kostspielige Ausfallzeiten zu verhindern, sowie das Vertrauen bei Partnern und Kunden zu stärken. Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie soll die Widerstandsfähigkeit von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union gegenüber Cyberbedrohungen erhöhen.
Was genau dahintersteckt und worauf sich betroffene Organisationen einstellen müssen, erklärt Markus Kowall, IT-Sicherheitsexperte und Berater mit langjähriger Erfahrung im Bereich Compliance und kritischer Infrastrukturen, im Interview.
Markus, was bedeutet die NIS-2-Richtlinie für KMU?
1. Cybersicherheit verbessern
Für KMUs der betroffenen Sektoren, werden durch die Umsetzung der Vorgaben der NIS2-Richtlinie effektive Maßnahmen zur Erkennung, Prävention und Bewältigung von Cyberangriffen etabliert. Die NIS-2-Richtlinie fordert dadurch die Stärkung von Sicherheitskapazitäten.
2. Geschäftskontinuität sicherstellen
Ein Cyberangriff kann für KMUs schwerwiegende Folgen haben. Dabei handelt es sich nicht nur um einen möglichen Ausfall der IT – vielmehr sind auch Prozesse und vor allem Mitarbeitende betroffen. Mit der NIS-2-Richtlinie wird das Unternehmen zukünftig verpflichtet, Maßnahmen zu etablieren, die sicherstellen, dass Risiken wichtiger Dienste und Prozesse minimiert werden und auch im Falle eines Cybervorfalls die Geschäftsfähigkeit möglichst bestehen bleibt. Beispiele für Maßnahmen sind unter anderem die frühzeitige Erkennung von Vorfällen, der Einsatz geeigneter Backup-Lösungen, Umgang während Krisen durch Krisenmanagement und klare Kommunikationsstrategien für den Ernstfall.
3. Lieferketten absichern
Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind auf verlässliche IT-Partner angewiesen. Die NIS-2-Richtlinie fordert, dass Sicherheitsrisiken entlang der gesamten Lieferkette minimiert werden. Daher ist es nach der NIS-2-Richtlinie Pflicht, dass KMU ihre Lieferanten und IT-Dienstleister sorgfältig auswählen.
Was sind mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie?
Unternehmen, welche die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie nicht erfüllen, riskieren erhebliche Strafen. Diese können Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes umfassen. Zudem drohen Reputationsverluste und potenzielle rechtliche Schritte gegen die Unternehmensleitung, da diese durch die Vorgaben explizit mit eingebunden wird.
Welche konkreten Schritte sollte ein KMU umsetzen?
1. Bewertung der aktuellen Cybersicherheitslage
Bevor Unternehmen Maßnahmen ergreifen, sollten sie ihren IST-Zustand im Bereich ihrer Informationssicherheit identifizieren. Dabei ist es wichtig, sich nicht nur auf eventuelle Sicherheitslücken zu konzentrieren, sondern ganzheitlich zu betrachten, welche Themen sicherheitsrelevant sind. Die citadelle systems bietet dafür eine umfassende Bewertung in Form eines Fragekatalogs an, um den IST-Zustand festzustellen. Anschließend werden konkrete Handlungsempfehlungen basierend auf der Bewertung vorgeschlagen und bei der Umsetzung der Lösungen unterstützt.
2. Führungskräfte einbinden
Cybersicherheit ist eine Managementaufgabe. Wir helfen Ihnen dabei, die Geschäftsleitung für die Wichtigkeit von Cybersicherheitsmaßnahmen zu sensibilisieren, denn ein Angriff bedeutet immer auch ein finanzielles Risiko und eine potenzielle Belastung.
3. Passende Lösungen einführen
Von M365 Backup bis hin zu Managed Security Services: Die citadelle systems bietet passgenaue Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse im Unternehmen zugeschnitten sind. Wir machen Sie fit für die Risiko-Früherkennung und fördern präventives Verhalten Ihrer Mitarbeitenden.
Warum sollten KMUs auch ohne gesetzliche Vorgaben auf NIS2 setzen?
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie bietet erhebliche Vorteile:
✔ Prävention: Cybervorfälle können erhebliche Kosten verursachen. Wer präventive Maßnahmen ergreift, minimiert das Risiko.
✔ Mehr Vertrauen bei Kunden und Partnern: Ein sicheres Unternehmen wird von Geschäftspartnern bevorzugt.
✔ Zukunftssicher aufgestellt: Unternehmen, die heute in Sicherheit investieren, sind für die Anforderungen von morgen vorbereitet.
Fazit: Jetzt aktiv werden
Die NIS-2-Richtlinie stellt das Management vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegen Cyberbedrohungen zu stärken. Entscheider sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und notwendige Maßnahmen einleiten.
Markus, vielen Dank für das Gespräch!
Nächste Schritte:
- Werden Sie aktiv – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
- Analysieren Sie Ihre IT-Sicherheit gemeinsam mit uns.
- Wirken Sie möglichen Cyberangriffen präventiv entgegen.
Unser Tipp:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung an. Diese ermöglicht es Unternehmen, anhand konkreter Fragen eine erste Einschätzung zu erhalten, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind. Die Nutzung dieser Prüfung erfolgt anonym und dient lediglich als Orientierungshilfe ohne rechtliche Bindung.