IT Südwestfalen
IT-SICHERHEIT FÖRDERSERVICE​

2022 hat die Anzahl der Cyberattaken ihren aktuellen Höchststand erreicht – mittlerweile für alle Unternehmensgrößen.
64 % der mittelständischen Unternehmen sind regelmäßig Cyberangriffen ausgesetzt (Quelle: iSCM Institute, Report: Effizienz & Preis-Leistung im Fokus, 10/2022, S.6). Cyberattacken bedrohen die Existenz vieler Unternehmen: 45 % der Befragten einer Bitkom – Studie vom letzten Jahr stimmten dieser Aussage zu (Quelle: Bitkom Research 2022).
Soweit muss es erst gar nicht kommen!

  • Wir als IT Südwestfalen sind das IT-Systemhaus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Lüdenscheid, Iserlohn und Südwestfalen. Setzen Sie in Sachen IT-Sicherheit auf unsere Sicherheitsexperten!
  • Nutzen Sie dafür Fördergelder des Landes NRWS einfach und unbürokratisch mit unserem IT Südwestfalen IT-Sicherheit Förderservice.

Häufig sind die Fördertöpfe voll, wie z.B. bei dem Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Landes NRW. „MID-Digitale Sicherheit“ fördert Maßnahmen, die Ihren Betrieb besser vor Cyberangriffen wappnet. Ziel ist es, Sicherheitstandards einzuführen, die Sie und Ihr Unternehmen in Zukunft digital sicher machen.

Allein durch dieses Teilprogramm sind bis zu 15.000 € Förderung für die Steigerung von IT-Sicherheit möglich!*
Viele Unternehmen verzichten darauf, Fördergelder zu beantragen – obwohl sie es könnten!

Wir beraten Sie rund um das Thema IT-Security, bereiten die Förderungsbeantragung vor und führen Sie mit Ihnen gemeinsam durch.

SO GEHT'S!

Förderungsfähige Maßnahmen

Analyse und Bestandsaufnahme

Förderfähig sind Analysen, IT-Aufnahmen und Audits der bestehenden IT-Infrastruktur. Auch die Erarbeitung eines IT-Sicherheitskonzeptes sowie die Erstellung eines Notfallplans sind förderfähig.

Nutzerorientierte Maßnahmen

In vielen Fällen ist der Faktor Mensch für Sicherheitsrisiken in der IT verantwortlich. Deshalb werden Maßnahmen gefördert, die Mitarbeitende für das Thema IT-Sicherheit sensibilisieren. Gefördert werden hier IT-Sicherheits- und Sensibilisierungs-Schulungen. Auch die Förderung einer softwaregestützen Sensibilisierung durch eine Security Trainingsplattform ist inbegriffen.

Einführung von Hard- und Software sowie Wartung für den IT-Basisschutz

Die Anschaffung von Firewalls, Virenschutz, Passwortmanagement, Backupsoftware sowie die entsprechende Wartung und Dienstleistung zur Installation und Inbetriebnahme werden gefördert.

Ebenfalls förderfähig sind Managed Services, wie ein Managed Anti-Virus sowie Lifecycle Management für Ihre IT-Infrastruktur.

Förderungshöhe und Förderungsquote

Die maximale Höhe der Förderung beträgt 15.000 €.

Die Förderquote hängt von der Größe des Unternehmens ab:

Was ist an Fördersummen möglich

Ihr Unternehmen beschäftigt 45 Mitarbeitende und ist daher als kleines Unternehmen anzusehen. Es ergibt sich eine Förderquote von 80% bis zu einem Maximalwert von 15.000,00 €.

Fall A:

Das Angebot beträgt 18.000,00 € netto.

Die Förderung beträgt 14.400,00 € (Förderquote 80 %).

 

 

Fall B:

Das Angebot beträgt 25.000,00 € netto.

Die Fördersumme beträgt rechnerisch 20.000,00 € (Förderquote 80 %). Hier greift jedoch die Regelung zur maximalen Fördersumme! Die maximale Fördersumme von 15.000,00 € kann nicht überschritten werden. Die Mehrkosten entfallen auf den Eigenanteil.

Ablauf der Förderung

Besprechung und Ausarbeitung der zu fördernden Maßnahmen

In einem persönlichen Gespräch identifizieren wir gemeinsam mit Ihnen mögliche Projekte, die unter die Förderung fallen können.

Besprechung der Förderfähigkeit

Im Nachgang findet ein gemeinsames Gespräch mit einer kostenfreien Förderungsberatungsstelle ab. Mit dieser werden die identifizierten Projekte auf eine Förderfähigkeit überprüft.

Stellung des Förderantrages

Im Anschluss werden die Unterlagen final vorbereitet und Sie können online den Förderantrag zusammen mit den von uns ausgearbeiteten Unterlagen erstellen.

Beginn Umsetzung nach bestätigter Genehmigung

Nach der Genehmigung beginnen wir mit der Umsetzung des Vorhabens.

Nachweis der Umsetzung für die Rückerstattung

Damit Sie die zugesagt Förderungssumme erstattet bekommen wird das Projekt als erledigt gemeldet und entsprechende Nachweise werden eingereicht.

STARTEN, NICHT WARTEN!

Kontaktieren Sie uns jetzt für einen individuellen Beratungstermin mit unserem Experten.

IHR ANSPRECHPARTNER

*Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Je nach Größe des Unternehmens werden 60 oder 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) erstattet. Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden. Diese Förderung gilt für noch nicht eingeführte IT-Sicherheitsmaßnahmen und kann nicht für bereits umgesetzte Maßnahmen rückwirkend beantragt werden. Siehe auch: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit