AGB

1. Allgemeines

1.1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich – rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern und Privatpersonen.Die nachstehenden Bedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei abweichenden Vereinbarungen gelten die Texte der jeweiligen Verträge. Entgegenstehende und widersprechende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern erkennt die Firma IT Südwestfalen GmbH nicht an.

1.2 Begriffe

Hardware sind Datenverarbeitungsgeräte und Datenverarbeitungsanlagen, die in den Verträgen aufgeführt sind. Hierzu gehören, wenn nichts anderes erwähnt ist, die zugehörigen System- und Gerätesteuerungen sowie gegebenenfalls spezielle Betriebssystemkomponenten.

Software sind die in dem Vertrag aufgeführten systemnahen als auch anwendungsspezifische Programme in ihren EDV- üblichen Definitionen. Die Softwareeigenschaften sind in den Produktbeschreibungen, ergänzt durch die Benutzerdokumentation, beschrieben.

IT ist die Informationstechnik, also alle Hard- und Softwareinstallationen.

1.3 Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, immer eine Datensicherung von seinen Daten zu fertigen, bevor die IT Südwestfalen GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen Arbeiten jeder Art an der IT des Kunden durchgeführt. Die Firma IT Südwestfalen GmbH haftet nicht für einen Datenverlust und weitere Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde keine Datensicherung durchgeführt und dafür Sorge getragen hat, dass seine Daten mit geringem Arbeitsaufwand reproduzierbar sind. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

1.4 Vertraulichkeit, Datenschutz, Geheimhaltung, Presseerklärung

Die Firma IT Südwestfalen GmbH und der Kunde verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Vertragsverhältnisse erlangten oder noch zu erlangenden und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die vertraglichen Zwecke verwendet. Die Tatsache, dass zwischen den Vertragspartnern eine Geschäftsbeziehung besteht, ist keine vertrauliche Information. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages für drei Jahre fort.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren; dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den andern Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen; infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigen Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.

Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist jede Partei berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftsansprüchen auch hinsichtlich der ihr überlassenen Informationen nachzukommen.

Die IT Südwestfalen GmbH verpflichtet sich die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz und die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Weitere Regelungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung der IT Südwestfalen GmbH.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber den zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc., sie ist allerdings beschränkt auf die unbedingt zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen und Unterlagen.

Darüber hinaus gilt für die IT Südwestfalen GmbH und deren Kunden das Gebot der Vertraulichkeit über den Inhalt der Verträge und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

Auf Anforderung wird die IT Südwestfalen GmbH, die ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Vertragspartner herausgeben.

Vertragsunterlagen die nicht innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsbeendigung (es gilt das Rechnungsdatum der Abschlussrechnung) herausverlangt werden, wird die IT Südwestfalen GmbH vernichten. Es sei denn es besteht eine gesetzliche Pflicht, die Unterlagen und Dokumente für eine gesetzlich vorgeschriebene Frist zu aufzubewahren.

1.5 Referenz

Die IT Südwestfalen GmbH darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die IT Südwestfalen GmbH darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

1.6 Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt der IT Südwestfalen GmbH sämtliche zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung. Der Kunde benennt namentlich einen fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner mit Kontaktdaten zur Abstimmung der Bereitstellung und des Betriebes und zur Durchführung der Leistungen von der IT Südwestfalen GmbH.
Bei Änderungen des Ansprechpartners und/oder der Kontaktdaten des Ansprechpartners und/oder des Kunden wird die IT Südwestfalen GmbH unverzüglich in Textform informiert. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Eine unmittelbare Weisungsbefugnis des Kunden oder seiner Mitarbeiter gegenüber der IT Südwestfalen GmbH oder deren Mitarbeitern besteht nicht, auch soweit die IT Südwestfalen GmbH oder deren Mitarbeiter im Rahmen der Vertragsdurchführung im Betrieb des Kunden tätig sind. Bei der Benutzung der Büroorganisation und der Geschäftsräume des Kunden hat sich die IT Südwestfalen GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen an die allgemein üblichen Betriebsverhältnisse des Kunden zu halten, in diesen Fällen gelten das Hausrecht und die Betriebsordnung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet die IT Südwestfalen GmbH und ihren Erfüllungsgehilfen die Betriebsordnung unaufgefordert zur Kenntnis zu bringen.

Um die von der IT Südwestfalen erbrachten Arbeiten überprüfen und nachvollziehen zu können bekommt der Kunde auf Nachfrage einen Onlinezugang in das Portal der IT Südwestfalen GmbH. In dem Portal kann der Kunde die durchgeführten und dokumentierten Arbeiten nachvollziehen.

Der Kunde wird die erbrachte Leistung der IT Südwestfalen GmbH unverzüglich testen und die Abnahme erklären, wenn die Leistung einwandfrei erbracht wurde oder keine wesentlichen Mängel vorliegen. Festgestellte Mängel wird der Kunde unverzüglich schriftlich rügen.

Im Falle, dass der Kunde die Abnahme binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Erbringung der jeweiligen Leistung noch nicht erklärt und auch keine Mängel geltend gemacht hat, gilt die Abnahme als erfolgt. Als Erbringungsdatum gilt das Datum der letzten Leistung laut der Leistungsdokumentation im Onlineportal.

1.7 Vertragslaufzeiten / Kündigungen

Der jeweilige Einzelvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Ist der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht gekündigt worden, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, er kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungsjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung der Einzelverträge aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a. der jeweils andere Vertragspartner wesentliche Vertragspflichten grob verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht abstellt bzw. beseitigt, oder
b. der Kunde mit der Bezahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon auf zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Verzug gerät, oder
c. wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde oder wenn ein solches Verfahren bereits eröffnet wurde, dazu zählt auch die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

Für beide Vertragsparteien gilt für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses die Textform gem. § 126 b BGB.

Bei einer außerordentlichen Kündigung seitens der IT Südwestfalen GmbH, die durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden verursacht wurde, behält sich die IT Südwestfalen GmbH vor den aus der vorzeitigen Beendigung des Vertrages resultierenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden steht es dann frei, der IT Südwestfalen GmbH einen geringeren, als den geltend gemachten Schaden nachzuweisen.

1.7.1 Vertragsbeendigung

Die IT Südwestfalen GmbH kann in schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat.

1.8 Leistungszeitraum, Arbeitszeiten, Verwendungsort

Soweit in Verträgen, die die IT Südwestfalen GmbH abschließt von „ Werktagen“ die Rede ist, sind damit immer Wochentage gemeint. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Werktage.
Alle Leistungen aus den mit der IT Südwestfalen GmbH geschlossenen Verträgen werden innerhalb der üblichen Arbeitszeit, werktags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr erbracht.

Schulungen, Einweisungen und Gebrauchs- bzw. Nutzungsunterstützungen sind nur dann Vertragsinnhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

1.9 Leistungsgegenstand

Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Regelungen.
Ist es zur Erhaltung des Vertragszwecks notwendig den vereinbarten Leistungsgegenstand zu erweitern, wird die IT Südwestfalen GmbH den Kunden vor Beginn der erweiterten Leistungserbringung darüber informieren und das Einverständnis des Kunden abwarten.

Die IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und bestandskräftige regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird. Im Übrigen darf die IT Südwestfalen GmbH Änderungen an den vereinbarten Leistungen nur vornehmen, soweit dadurch der Wert und die Tauglichkeit der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt werden und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Hat die IT Südwestfalen GmbH die Möglichkeit, die vertragliche Leistung ohne tatsächliche oder technische Einbußen und Veränderungen auf verschiedene Arten zu erbringen, so wird die IT Südwestfalen GmbH die kostengünstigere Möglichkeit zu wählen.

1.9.1 Lieferzeit, Preise, Vergütung, Preislisten

Die konkrete Liefer- und Leistungszeit ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen. Liefer- und Leistungstermine oder – fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, müssen schriftlich vereinbart werden.

Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von der IT Südwestfalen GmbH nur durch den im Auftrag genannten Ansprechpartner oder durch die Geschäftsführung zugesagt werden.

Die IT Südwestfalen GmbH wird dem Kunden Leistungsverzögerungen unverzüglich anzeigen.

Alle Preise verstehen sich netto in Euro (€) zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Sollten zukünftig durch Hoheitsakt Steuern, Abgaben oder sonstige, die jeweilige Leistung unmittelbar betreffende hoheitlich auferlegte, Belastungen erhoben werden, ist die IT Südwestfalen GmbH berechtigt, hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiter zu berechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung ausdrücklich entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung diesem Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen –z.B. der Wegfall einer anderen Steuer oder Abgabe – werden von der IT Südwestfalen GmbH angerechnet. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Die Regelungen gelten entsprechend, falls sie die Höhe einer nach dem vorstehenden Absatz weitergegebenen Steuer oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist die IT Südwestfalen GmbH zu einer Weitergabe an den Kunden verpflichtet.

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist enthalten die Preise nicht die Abgeltung von entstandenen Reise- und Fahrtkosten. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- Fahrt- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.

Die Vergütung der von der IT Südwestfalen GmbH erbrachten Leistungen und die Art und Höhe der zu errichtenden Zusatzkosten wie Reise- Fahrtkosten etc. richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.

Sollte einzelvertraglich kein Preis, keine Leistungsvergütung und nicht die Höhe der Reise- und Fahrtkosten vereinbart worden sein, richten sich diese Preise, Leistungsvergütungen, Reise- und Fahrtkosten nach den branchenüblichen Preisen, Leistungsvergütungen und Reise- und Fahrtkosten. Bei Auslagen nach den tatsächlich getätigten Auslagen.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und schriftlich vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis der IT Südwestfalen GmbH.

Andere Preisänderungen wird die IT Südwestfalen GmbH dem Kunden spätestens 4 Wochen vor in Kraft treten der Preisänderung mitteilen. Der Kunde hat dann die Möglichkeit das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preise zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Die IT Südwestfalen GmbH wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

Erbringt die IT Südwestfalen GmbH im Einverständnis mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtungen hinausgehen, oder erbringt sie Leistungen, die erst aufgrund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden erforderlich geworden sind, so erhält sie hierfür eine zusätzliche Vergütung in Höhe des vertraglich vereinbarten Stundensatzes. Für die Vergütung der vom Kunden zu erbringenden Leistungen gilt die einzelvertraglich vereinbarte Regelung.

Soweit dort nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Leistungserbringung nach Aufwand zu den im Einzelvertrag genannten Vergütungssätzen.

Von der IT Südwestfalen GmbH erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

Werden Leistungen zu Festpreisen zugesagt, berechtigen Aufwandsmehrungen und –minderungen keine Partei, eine Anpassung zu verlangen.

Die einzelvertraglich vereinbarte Vergütung wird für die einzelnen Leistungsabschnitte als Teilleistungen erbracht.

Abrechnungen nach Aufwand erfolgen, wenn einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist, nach Stunden, wobei angefangene Stunden voll abgerechnet werden.

1.10 Einwendung und Einreden

Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der IT Südwestfalen GmbH erbrachten Leistungen unverzüglich nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Mit Bezahlung der Rechnung ist das Anbringen von Einwendungen nicht mehr möglich, die Rechnung gilt mit der Bezahlung als genehmigt. Die Rechnung gilt auch dann als genehmigt, wenn nicht unverzüglich nach deren Zugang schriftlich Einwendungen geltend gemacht werden. Die IT Südwestfalen GmbH wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

1.11 Zahlungsbedingungen, Verzug

Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Wurde zwischen den Parteien einzelvertraglich die Zahlung einer wiederkehrenden monatlichen Summe festgelegt so ist diese Summe immer zum Anfang eines Monats bis spätestens zum 5. eines jeden Monats eingehend auf dem Konto der IT Südwestfalen GmbH fällig.

Bei einem Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen ist die IT Südwestfalen GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, zu berechnen.

Dauert der Zahlungsverzug des Kunden länger als 3 Monate oder befindet er sich bei einer Raten- oder Teilzahlung mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, so ist die IT Südwestfalen GmbH berechtigt, den jeweiligen Vertrag fristlos zu kündigen oder vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung ist die gesamte Restsumme im Falle der Kündigung wegen Zahlungsverzug sofort zur Zahlung fällig und ist wie oben beschrieben zu verzinsen.

Im Falle des Verzugs behält sich die IT Südwestfalen GmbH zusätzlich vor Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dem Kunden ist es vorbehalten, der IT Südwestfalen GmbH nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Wird bei Beginn und Ende der Laufzeit eines Vertrages die Berechnung von Monatsgebühren für einen Teil eines Kalendermonats erforderlich, so wird je Kalendertag 1/30 der Monatsgebühr von der IT Südwestfalen GmbH berechnet.

1.12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Übertragbarkeit

Die Aufrechnung gegen Forderungen von der IT Südwestfalen GmbH ist ausgeschlossenen. Dies gilt nicht, soweit es sich bei der Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, um eine bestehende Forderung handelt, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der IT Südwestfalen GmbH anerkannt worden ist.
Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können gegenüber der IT Südwestfalen GmbH nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüche des Kunden aufgrund des jeweiligen Vertrages beruhen, für welchen die IT Südwestfalen GmbH Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht. Ansprüche aus anderen Verträgen aus der Geschäftsbeziehung mit der IT Südwestfalen GmbH berechtigen nicht zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder anderen Leistungsverweigerungsrechten in einem anderen Vertrag.

Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IT Südwestfalen GmbH.

1.12.1 Rügeobliegenheit

Der Kunde hat die Ware, die Leistung oder das Werk einschließlich der Dokumentation unverzüglich nach der Ablieferung durch die IT Südwestfalen GmbH, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen. Bei Software erstreckt sich die Prüfungspflicht auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Wenn sich ein Mangel zeigt ist der Kunde verpflichtet, diesen der IT Südwestfalen GmbH unverzüglich schriftliche mitzuteilen. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.

Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware oder das Werk als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der unverzüglichen Untersuchung nicht erkennbar war.

Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware oder das Werk einschließlich der Dokumentation auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

Hat die IT Südwestfalen GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, so kann sie sich auf die vorstehenden Vorschriften nicht berufen.

1.13 Gewährleistung, Haftung, Leistungsstörungen

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate auf gekaufte Hardware und Standardsoftware. Soweit die IT Südwestfalen GmbH im übrigen Rahmen der Verträge einen Mangel zu vertreten hat, ist sie verpflichtet, diesen Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen oder Ersatz zu Liefern.

Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

Weitergehende Ansprüche als Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung stehen dem Kunden nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht oder wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft im Sinne von den § 444 BGB geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die IT Südwestfalen GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 650.000,– EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1.350.000,– EUR aus dem Vertragsverhältnis.

Weitergehende Garantieansprüche von Herstellern sind vom Kunden direkt beim Hersteller geltend zu machen, ein Anspruch darauf, dass die IT Südwestfalen GmbH die weitergehenden Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend macht besteht nicht. Die IT Südwestfalen GmbH wird dem Kunden alle Informationen zur Verfügung stellen, die der Kunde benötigt, um weitergehende Garantieansprüche gegen den Hersteller geltend machen zu können.

Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik Funktionsstörungen der gelieferten Software selbst bei größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können.

Handelt es sich bei der Software um Standartsoftware, die nicht von der IT Südwestfalen GmbH bearbeitet und programmiert wurde ist der Kunde verpflichtet, die Behebung von Programmfehler beim Hersteller/Programmierer geltend zu machen. Auch hier wird die IT Südwestfalen GmbH dem Kunden alle Informationen zur Verfügung stellen, die er benötigt um die Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder Programmierer geltend machen zu können.

Die IT Südwestfalen GmbH steht unter keinen Umständen für Fehler, Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder Auslassungen der Vorgaben, die die IT Südwestfalen GmbH dem Kunden gesetzt hat, durch den Kunden ein. Der Kunde ist allein verantwortlich für geeignete Organisationsabläufe, die Verträglichkeit gleichzeitig oder nacheinander mit der Software genutzte anderer Programme und den für die Eigenbelange zweckmäßigen Einsatz der Software im Rahmen der Benutzung.

Eine Nacherfüllung hat unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen.

Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel nach ihrem erstmaligen Erkennen unverzüglich schriftlich gemeldet werden und reproduzierbar sind.

Die IT Südwestfalen GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der Kunde kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.

Die IT Südwestfalen GmbH haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der von der IT Südwestfalen GmbH erbrachten Leistung vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass seine vorgenommenen Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren. Das Gleiche gilt für Änderungen die durch Dritte auf Anforderung des Kunden durchgeführt wurden.

Der Kunde wird die IT Südwestfalen GmbH bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen und Zutritt zu allen Anlagen und Räumen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben. Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Mängelhaftungsverpflichtung von der IT Südwestfalen GmbH zuzuordnen ist, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen von der IT Südwestfalen GmbH zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.

Voraussetzung jeder Gewährleistung für verkaufte oder gemietete Software ist, dass diese/oder die dazugehörige Hardware in der vorgesehenen Konfiguration bestimmungsgemäß eingesetzt und nicht fehlerhaft gebraucht wird. Der Kunde trägt hierfür die Beweislast. Einen ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb von Software garantiert die IT Südwestfalen GmbH nicht.

Soweit unter Berücksichtigung der vorstehenden Bestimmungen ein Mangel an der gekauften oder gemieteten Software auftritt, die von der IT Südwestfalen GmbH zu vertreten ist, steht es der IT Südwestfalen GmbH auch frei, die Gewährleistung durch Änderung der Software oder durch deren Austausch gegen eine andere gleichwertige oder gleichartige Software vorzunehmen.

Weitergehende Ansprüche, als nach den vorstehenden Bestimmungen vorgesehen, stehen dem Kunden nicht zu. Eine Haftung für primäre Vermögensschäden, mittelbare Folgeschäden sowie insbesondere Datenverlust ist ausgeschlossen.

Wegen der Haftung für Datenverlust wird auf die Datensicherungspflicht des Kunden unter Punkt 1.3 verwiesen.

Soweit Haftungsansprüche gegenüber der IT Südwestfalen GmbH begrenzt oder ausgeschlossen sind, gilt dies auch für alle unmittelbaren Ansprüche des Kunden gegenüber Angestellte, Mitarbeiten und Erfüllungsgehilfen der Firma IT Südwestfalen GmbH in Bezug auf deren persönliche Haftung.

Setzt der Kunde IT Südwestfalen GmbH eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so kann er den erfolglosen Ablauf dieser Frist nur dann dazu nutzen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn er IT Südwestfalen GmbH bei der Fristsetzung mitgeteilt hat, dass er die Leistung von IT Südwestfalen GmbH nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr in Anspruch nehmen will. Hat der Kunde statt der Fristsetzung eine Abmahnung auszusprechen, so hat er auch hier zugleich mit der Abmahnung IT Südwestfalen GmbH mitzuteilen, dass er deren Leistung nach ausbleibendem Erfolg der Abmahnung nicht mehr in Anspruch nehmen will.

Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine Eigenschaftszusicherungen. Die Funktionalität der Soft- und Hardware richtet sich zunächst nach der Beschreibung des Herstellers und der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Soft- und Hardware für die einzelvertraglich vereinbarte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Soft- und Hardware der gleichen Art‚ üblich ist.

Die Laufzeiten von erweiterten Servicegarantien der Hersteller beginnen mit dem Datum der Lieferung (Lieferschein), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die IT Südwestfalen GmbH wird die Soft- und Hardware in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Soft- und Hardware an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel einer Kaufsache oder eines Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die IT Südwestfalen GmbH diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Tritt der Kunde wegen der Verletzung einer Pflicht, die sich auf eine abgrenzbare Leistung bezieht, die von anderen zu erbringenden Leistungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden unabhängig erbracht werden kann, zurück, so werden die anderen Leistungen von diesem Rücktritt nicht erfasst.

1.14 Höhere Gewalt

Sollte es einem Vertragspartner durch Ereignisse höherer Gewalt unmöglich werden, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so ruhen die gegenseitigen vertraglichen Pflichten, bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind.

Der von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich über die Einschränkung seiner Vertragsverpflichtungen unterrichten und sich mit allen angemessenen Mitteln bemühen, die Hindernisse, die der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen, so schnell wie möglich zu beseitigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die IT Südwestfalen GmbH nicht zu vertreten, in solchen Fällen kann der andere Vertragspartner keine Entschädigung beanspruchen.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend, Krieg, Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Aussperrung, Sabotage, unvorhersehbare gesetzgeberische Eingriffe, Streik, allgemeine nicht von der IT Südwestfalen oder dem Kunden verursachte Störungen der Telekommunikation, Naturkatastrophen und extreme Schlechtwetterverhältnisse sowie sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in der Macht des betroffenen Vertragspartners liegt und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann.

1.15 Gewerbliche Schutzrechte Dritter

Die IT Südwestfalen GmbH wird den Kunden bei der Abwehr aller gegen ihn gerichteten Ansprüche unterstützen, die geltend gemacht werden, weil die IT Südwestfalen GmbH gelieferte Hardware / Software oder Teile davon angeblichen Schutzrecht oder Eigentumsrecht oder irgendwelche andere Rechte Dritter verletzten.

Der Kunde verpflichtet sich die IT Südwestfalen GmbH unverzüglich zu informieren, wenn solche Ansprüche gegen ihn erhoben werden. Informiert er die IT Südwestfalen GmbH nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die IT Südwestfalen GmbH – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von deren Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

Die IT Südwestfalen GmbH stellt sicher, dass er für die Arbeiten an der Software über die erforderlichen Berechtigungen verfügt.

1.16 Abwerbungsverbot

Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von der IT Südwestfalen GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung von der IT Südwestfalen GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine von der IT Südwestfalen GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

1.17 Service Level Agreements

Die IT Südwestfalen GmbH beseitigt unverzüglich Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die IT Südwestfalen GmbH nimmt die Störungen täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr entgegen. Dies geschieht unter der Emailadresse hotline@it-swf.de oder einer zu erfragenden Telefonnummer. Durch die Störungsmeldung wird ein Störungsticket eröffnet und darin der gesamte Störrungsverlauf dokumentiert.

1. Störung
Als Störung wird der Ausfall der Anbindung zu den angebotenen Diensten oder der Ausfall eines oder mehreren Diensten verstanden. Jede Störung ist gegenüber der IT Südwestfalen GmbH anzuzeigen. Die Dauer der Störung (Ausfallzeit) beginnt mit der Störungsmeldung durch den Kunden und endet mit der Beseitigung der Störung.

2. Störungsticket
Sobald ein Ereignis als Störung identifiziert ist, wird ein Störungsticket erstellt. Alle Störungen
werden laufend überwacht und alle mit der Störung zusammenhängenden Maßnahmen werden im Störungsticket dokumentiert. Dadurch sind alle Beteiligten fortlaufend über den Status der Störungsbeseitigung informiert. Das Störungsticket wird geschlossen, sobald die Störung beseitigt ist.

3. Reaktionszeit
Die IT Südwestfalen GmbH teilt bei entsprechender Aufforderung des Kunden bei Störungsmeldung innerhalb der Reaktionszeit ein erstes Zwischenergebnis zum Status der
gemeldeten Störung mit, sofern eine Emailadresse oder Rückrufnummer angegeben wurde.

4. Zeiten
a. Die Geschäftszeit ist montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
b. Die Nebenzeit ist montags bis freitags von 17:00 Uhr bis 7:00 Uhr, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
c. IT Südwestfalen GmbH beseitigt die Störung innerhalb der maximalen Entstörzeit je Störungsereignis nach Eingang der Störungsmeldung durch den Kunden.

5. Wartungszeiten
Die IT Südwestfalen GmbH kann Dienste während der Wartungsfenster unterbrechen, wenn es betrieblich oder technisch notwendig ist. Die Wartungen werden zeitlich so angesetzt, dass für den Kunden möglichst geringe Unannehmlichkeiten entstehen. Unterbrechungen während der Wartungsfenster zählen nicht zur Verfügbarkeit (Punkt 6).

6. Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit definiert die mittlere Verfügbarkeit im Jahresmittel. Die Messung der Ausfallzeit erfolgt aufgrund des Störungstickets. Berechnung der Verfügbarkeit:

Verfügbarkeit in % = ((8760 Std. -Σ der Ausfallzeiten) x 100)/8760 Std.

Die Messgenauigkeit der Ausfallzeiten beträgt Stunden und Minuten. Folgende Ausfallzeiten
werden in der Verfügbarkeitsrechnung nicht berücksichtigt:
a. Ausfälle/Störungen bedingt durch höhere Gewalt
b. Kunde wünscht ausdrücklich keine Störungsbehebung bestimmter Dienste
c. Aufgrund geplanter und gegenseitig vereinbarter Unterbrechungen infolge Wartungsarbeiten der IT Südwestfalen GmbH oder des Kunden
d. Aufgrund von Störungen durch unbefugte Eingriffe des Kunden oder von Drittpersonen an den Konfigurationen, Diensten oder Einrichtungen der IT Südwestfalen GmbH

Geschäftszeit
montags bis freitags, 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Nebenzeit
montags bis freitags, 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen

Wartungszeiten
dienstags und donnerstags, zwischen 02:00 Uhr und 6:00 Uhr
samstags 18:00 Uhr bis sonntags 06:00 Uhr

Reaktionszeit zur Geschäftszeit
8 Stunden

Reaktionszeit zur Nebenzeit
8 Stunden am nächsten Werktag

Verfügbarkeit
99%

Maximale Entstörzeit
12 Stunden während der Geschäftszeit

Messung der Ausfallzeit
Durch Störungsticket

7. Unterschreitung der Verfügbarkeit
Wird die garantierte Verfügbarkeit nicht erreicht, werden dem Kunden nachfolgende Gutschriften zugesprochen:

– Bei der ersten Unterschreitung der Verfügbarkeit (siehe §1.17 Absatz 6.) werden 20% ausschließlich der nicht-geleisteten Services für das nicht verfügbare Teilsystem (gemäß Auftrag, Vertrag oder Leistungsschein) zurückerstattet.

– Bei der zweiten Unterschreitung der Verfügbarkeit (siehe §1.17 Absatz 6.) werden 30% ausschließlich der nicht-geleisteten Services für das nicht verfügbare Teilsystem (gemäß Auftrag, Vertrag oder Leistungsschein) zurückerstattet.

– Bei der dritten und folgenden Unterschreitung der Verfügbarkeit (siehe §1.17 Absatz 6.) werden 50% ausschließlich der nicht-geleisteten Services für das nicht verfügbare Teilsystem (gemäß Auftrag, Vertrag oder Leistungsschein) zurückerstattet.

2. Hotline

Soweit einzelvertraglich vereinbart, wird die IT Südwestfalen GmbH den Kunden telefonisch oder auf anderen Fernkommunikationswegen hinsichtlich der Anwendung der Kauf- oder Mietsoftware sowie bei Mängeln dieser beraten und unterstützen.Die Unterstützungsleistungen über die Hotline werden mit den Vergütungsätzen laut Preisliste berechnet. Dies gilt nicht soweit es sich bei den Unterstützungsleistungen um Leistungen aufgrund von berechtigten Gewährleistungsansprüchen des Kunden handelt.Die Hotline steht dem Kunden Werktags zu den üblichen Arbeitszeiten von IT Südwestfalen GmbH zur Verfügung. Während dieser Zeit wird IT Südwestfalen GmbH auch vom Kunden per E-Mail eingehende Fehlermeldungen und Anfragen beantworten. In Einzelfällen können die Parteien auch eine Erbringung von Leistungen der Fehlerbehandlung außerhalb dieser Zeiten gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.

Mängel und Fehlfunktionen der Software wird der Kunde möglichst detailliert unter Beschreibung der Fehler-Symptome, der Einsatzbedingungen, vorausgegangener Anweisungen an die Software, der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze, einer Schilderung der System- und Hardwareumgebung einschließlich etwaiger verwendeter Drittsoftware schildern. Der Kunde soll sich dazu des von IT Südwestfalen GmbH bereitgestellten Formulars bedienen. Jede Meldung hat unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu erfolgen.

3. Bestimmungen Gerichtsstand

 

Neben den allgemeinen Bedingungen der Firma IT Südwestfalen GmbH finden die Garantie- und allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweilige Hard- und Softwarehersteller Anwendung.

Zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung der „Einheitlichen Kaufgesetzte“ wird ausgeschlossen, auch das UN Kaufrecht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Lüdenscheid.

Für den Fall, dass eine der Bestimmungen der AGB unwirksam oder nichtig ist oder wird, so gelten die weiteren Bestimmungen fort. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlich von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken in den AGB.

4. Kauf

Für Kaufverträge mit der IT Südwestfalen GmbH gelten neben den allgemeinen oben stehenden AGB die nachfolgenden besonderen AGB.

4.1 Lieferung, Versicherung, Verpackung

Ist im jeweiligen Kaufvertrag nichts geregelt, verstehen sich alle Lieferungen der IT Südwestfalen GmbH an einen Kunden ab Werk/ ab Lager. Transport- und Versendungskosten können dann von der IT Südwestfalen GmbH gesondert in Rechnung gestellt werden.Soweit die IT Südwestfalen GmbH auch die notwendigen Aufstellungs- und Anschlussarbeiten übernimmt, wird die IT Südwestfalen GmbH dem Kunden die Hardware in technisch betriebsbereiten Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten rechtszeitig geeignete Räumlichkeiten, die mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich passender Stromquellen ausgestattet sind, bereitzustellen und sie während der Dauer des Vertrages in diesem Zustand zu halten. Die technische Betriebsbereitschaft ist gegeben, wenn die Standardfunktionstests erfolgreich durchgeführt worden sind. Der Kunde kann die Abnahme bei unwesentlichen Mängeln nicht verweigern und ist verpflichtet, die technische Betriebsbereitschaft schriftlich gegenüber der IT Südwestfalen GmbH zu bestätigen.

Verzögert sich die technische Betriebsbereitschaft aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt die Hardware an dem Tag als technisch betriebsbereit, an welchen die Standardfunktionstest durchgeführt werden können.

4.2 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus den jeweiligen Verträgen einschließlich aller Nebenabkommen entstandenen Forderungen bleibt die Ware Eigentum von der IT Südwestfalen GmbH. Übersteigt der Wert der für IT Südwestfalen GmbH bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20% ist die IT Südwestfalen GmbH auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit die Sicherheit freizugeben.

Der Kunde ist, sofern er nicht die Ware für eigene Benutzung gekauft hat, zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen, ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt bereit jetzt an die dies annehmende IT Südwestfalen GmbH alle ihm aus einer künftigen Veräußerung solcher Ware entstehenden Ansprüche gegen seine Kunden als Sicherheit für Vertragsforderung von der IT Südwestfalen GmbH ab.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Kunde verpflichtet auf Verlangen von der IT Südwestfalen GmbH die Abtretung seinen Kunden anzuzeigen und der IT Südwestfalen GmbH alle insoweit erforderlichen Informationen und Mitteilungen zukommen zu lassen. Die IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, soweit der Kunde in Zahlungsverzug geraten oder in sonstiger Weise seine Pflicht aus dem Vertrag schuldhaft verletzt hat.

Veräußert der Kunde die Ware zusammen mit anderen, der IT Südwestfalen GmbH nicht gehörenden Waren oder nach Vermischung oder Vermengung, so gilt die Abtretung nur in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages, nebst Umsatzsteuer, für solche Ware, die die IT Südwestfalen GmbH dem Kunden in Rechnung gestellt hat.

Soweit der Kunde solche Ware verarbeitet, geschieht dies stets für die IT Südwestfalen GmbH. Im Falle des Zugriffs Dritter auf solche Waren und / oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Kunde dies der IT Südwestfalen GmbH unverzüglich anzuzeigen, der Zugreifenden auf die Rechte von der IT Südwestfalen GmbH hinzuweisen und die IT Südwestfalen GmbH bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Eigentums- und sonstigen Rechte zu unterstützen. Insbesondere ist er verpflichtet, auf seine Kosten die notwendigen Rechtsbehelfe/Rechtsmittel zu Wahrung der Rechte von der IT Südwestfalen GmbH rechtzeitig einzulegen.

Macht die IT Südwestfalen GmbH den Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden geltend, steht es der IT Südwestfalen GmbH nach Abstimmung mit dem Kunden frei, während der normalen Geschäftszeiten Grundstücke, Gelände und Gebäude des Kunden zu betreten, des Eigentum in Besitz zu nehmen und an einem anderen Ort zu Sicherung zu verbringen bzw. verbringen zu lassen.

Der Kunde ist verpflichtet, solche Ware, an denen die IT Südwestfalen GmbH ein Eigentumsvorbehalt hat gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl ausreichend zu versichern. Der Kunde tritt schon jetzt der dies annehmenden IT Südwestfalen GmbH die entsprechenden Versicherungsansprüche ab. Die IT Südwestfalen GmbH erklärt die Rückabtretung an den Kunden mit der Maßgabe, dass die wirksam werden soll, wenn der Eigentumsvorbehalt wegen vollständiger Bezahlung aller Forderungen erloschen ist.

4.3 Anpassung von Standardsoftware

Für Verträge über die Anpassung von Standard-Software mit der IT Südwestfalen GmbH gelten neben den oben stehenden allgemeinen AGB die nachfolgenden besonderen AGB.

4.3.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Anpassung der vom Kunden mit separatem Vertrag erworbenen Software (die genaue Bezeichnung der Software erfolgt über den Auftrag und die Auftragsbestätigung) durch IT Südwestfalen GmbH an die Bedürfnisse des Kunden, die im Zusammenwirken mit ihm ermittelt werden. Seine für die Softwareanpassung zugrunde zu legenden Bedürfnisse wird der Kunde schriftlich an die IT Südwestfalen GmbH übergeben (Lastenheft). In einer konkreten Auftragsbestätigung wird die IT Südwestfalen GmbH schriftlich die einzelnen Anpassungsschritte und den dafür notwendigen Voraussetzungen darstellen (Pflichtenheft).

4.3.2 Leistungen

Die Firma IT Südwestfalen GmbH wird im Rahmen der Softwareanpassung folgende Leistungen erbringen:

Bestimmen des Einsatzzieles der Software (Leistungsabschnitt 1)

Feststellen des Anpassungsbedarfs der Software/und oder der betrieblichen Abläufe zum Erreichen des Einsatzzieles und Erstellen eines Pflichtenhefts (Leistungsabschnitt 2)

Anpassung der Software (Leistungsabschnitt 3)

Implementierung der Software in die IT-Umgebung des Kunden und Konfiguration (Leistungsabschnitt 4)

Parametrisierung der Software (Leistungsabschnitt 5)

Testen der Software (Leistungsabschnitt 6)

die Einweisung in die Software und falls vertraglich vereinbart, die Schulung für ausgewählte Nutzer (Leistungsabschnitt 7).

Die Firma IT Südwestfalen GmbH wird den Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen beraten, wie das Einsatzziel unter Berücksichtigung des vereinbarten Budgets erreicht werden kann. Dabei hat die Anpassung der Software an die bestehenden und gegebenenfalls modifizierten Betriebsabläufe Vorrang.

Sollte das Einsatzziel der Software statt durch Anpassung der Software auch durch eine Änderung der Betriebsabläufe erreichbar sein, so besteht die Obliegenheit des Kunden, die Betriebsabläufe in seinem Unternehmen im Rahmen des Zumutbaren anzupassen. Dabei wird der Kunde auch das vom Software-Hersteller entwickelte Referenzmodell in Betracht ziehen. Erfolgt diese Anpassung nicht, stellt die Nichterfüllung der in Absatz 1 beschriebenen Leistungen insoweit keine Verletzung der Pflichten von IT Südwestfalen GmbH dar.

Alle Leistungen von IT Südwestfalen GmbH sind so zu dokumentieren, dass der Kunde in der Lage ist, Art und Umfang der Leistungen und deren Auswirkungen auf den Einsatz der Software nachzuvollziehen.

Für die zu erbringenden Leistungen gilt die als „Anlage Zeitplan“ dem Einzelvertrag angehängte Darstellung der Abfolge der zu erbringenden Leistungen.

4.3.3 Abnahmen

Die in (Punkt 4.1.2) genannten Leistungen werden abschnittsweise erbracht und abgenommen. Nach Fertigstellung der für den einzelnen Abschnitt beschriebenen Leistungen teilt IT Südwestfalen GmbH dies dem Kunden mit, der dann prüft, ob die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die Teilleistungen unverzüglich abzunehmen.

Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen IT Südwestfalen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird IT Südwestfalen GmbH hierzu unverzüglich nachbessern oder sollte keine Einigkeit über eine Nachbesserungspflicht bestehen, Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen.

Nach Durchführung des Leistungsabschnitts 7 erfolgt die Gesamtabnahme, die nicht wegen Mängeln verweigert werden darf, die schon während der Teilabnahme zu erkennen waren.

4.3.4 Zusammenarbeit

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.Der Kunde unterstützt IT Südwestfalen GmbH bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, von fachkundigen Mitarbeitern, von Kommunikationsmitteln und -anschlüssen sowie von Hard- und Software und das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies erforderlich ist. Der Kunde wird IT Südwestfalen GmbH hinsichtlich zu beachtender Umstände bei Arbeiten von IT Südwestfalen GmbH in den Räumlichkeiten und an den technischen Einrichtungen des Kunden eingehend instruieren.

Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

Der Kunde wird des Weiteren zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die von IT Südwestfalen GmbH zu erbringenden Leistungen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.

4.3.5 Projektleitung

Die Projektleitung und -verantwortung liegen bei IT Südwestfalen GmbH.

Der Ansprechpartner bei IT Südwestfalen GmbH ist Leiter des Projektes und demgemäß für alle während des Projektes auftretenden Fragen sowie für das Einfordern und die Entgegennahme aller vom Kunden geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungshandlungen zuständig und verantwortlich.

Der Projektleiter hat dem Kunden stets und unverzüglich alle das Projekt betreffenden Informationen zu erteilen und Entscheidungen zu treffen. Der Projektleiter kontrolliert regelmäßig die Einhaltung des Zeitrahmens und des Inhalts des Projektauftrages sowie die Qualität der geleisteten Arbeit.

Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

Als Eskalationsgremium wird ein Lenkungsausschuss aus verantwortlichen Mitgliedern des Kunden sowie aus Mitgliedern der Geschäftsleitung von IT Südwestfalen GmbH gebildet, der regelmäßig einmal monatlich zusammentritt und von den Ansprechpartnern über den Projektstand informiert wird. Zusätzlich ist der Lenkungsausschuss von IT Südwestfalen GmbH oder dem Kunden unverzüglich einzuberufen, wenn die Einhaltung des Zeitrahmens und des Inhalts des Projektauftrages in nicht nur unerheblicher Weise gefährdet ist oder wenn über die Erweiterung des Projektauftrages um Zusatzfunktionen zu entscheiden ist und die Entscheidungen zusätzliche Zeit und Ressourcen erfordern. Der Lenkungsausschuss tritt bei Anrufung baldmöglich zusammen und hat seine Entscheidungen innerhalb der Sitzung zu treffen.

Vereinbarte Änderungen der Leistungen sind vom Projektleiter zu dokumentieren und vom Kunden zu bestätigen. Die Dokumentation soll schriftlich erfolgen.

4.3.6 Leistungsänderungen

Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von IT Südwestfalen GmbH zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber IT Südwestfalen GmbH äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann IT Südwestfalen GmbH direkt ausführen. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

Die Firma IT Südwestfalen GmbH prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt IT Südwestfalen GmbH, dass aktuell zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden sollten, so teilt sie dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt IT Südwestfalen GmbH die Prüfung des Änderungswunsches durch.

Nach Prüfung des Änderungswunsches wird IT Südwestfalen GmbH dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nicht einverstanden ist.

Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. IT Südwestfalen GmbH wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von IT Südwestfalen GmbH berechnet.

IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von IT Südwestfalen GmbH für den Kunden zumutbar ist.

4.4 Softwarevermietung

Für Verträge über die Miete von Standardsoftware mit der IT Südwestfalen GmbH gelten neben den oben stehenden allgemeinen AGB die nachfolgenden besonderen AGB. Für die Anpassung von gemieteter Software an die Bedürfnisse des Kunden gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Anpassung von gekaufter Standardsoftware.

Übergabe
IT Südwestfalen GmbH übergibt dem Kunden die Dokumentation der Ergebnisse der einzelnen Leistungsabschnitte. Das beinhaltet insbesondere den festgestellten Anpassungsbedarf, die bearbeitete Software einschließlich Benutzerdokumentation und falls erforderlich Installationsanleitung, die Daten der Parametrisierung und die Schulungsunterlagen auf einem geeigneten Datenträger.

Die Installation der Software erfolgt durch den Kunden.

Eine Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.

4.4.1 Nutzungsrechte

IT Südwestfalen GmbH räumt dem Kunden an der vertraglich vereinbart überlassenen, von ihm oder in seinem Auftrag erstellten Software die Nutzungsrechte ein.

Der Kunde ist berechtigt, die vorstehenden Rechte an den Anpassungsleistungen ohne weitere Zustimmung durch IT Südwestfalen GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Ein Anspruch auf Übergabe des der überlassenen Software zugrundeliegenden Quellcodes ergibt sich aus der vorstehenden Rechteeinräumung nicht.

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Kunden. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung duldet IT Südwestfalen GmbH die Nutzung der Software durch den Kunden widerruflich.

IT Südwestfalen GmbH kann den Einsatz solcher Software, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

Wird der Vertrag über die Überlassung der anzupassenden Software rückabgewickelt, endet auch der Anpassungsvertrag. Hat IT Südwestfalen GmbH die Rückabwicklung nicht zu vertreten, kann er die vereinbarte Vergütung auch für die noch nicht oder nicht vollständig erbrachten Leistungsabschnitte verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

4.4.2 Sach- und Rechtsmängelhaftung

Die Software hat die nach dem Pflichtenheft geschuldete Beschaffenheit.

Mängelansprüche verjähren in 6 Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verjährung beginnt mit der Gesamtabnahme oder deren Verweigerung.

4.4.3 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung von Standardsoftware, die einzelvertraglich genauer bestimmt ist, einschließlich Dokumentation auf beschränkte Zeit.

Als Dokumentation liefert IT Südwestfalen GmbH eine Installationsanleitung und eine Online-Hilfe, die es erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten während des Betriebs der Software abzurufen und auszudrucken.

Gegenstand ist auch die Wartung der einzelvertraglich beschriebenen Standardsoftware durch die IT Südwestfalen GmbH. Wobei die Wartung sich darin beschränkt, Mängel zu beseitigen soweit dies im Machtbereich von der IT Südwestfalen GmbH liegt. Liegt die Mängelbeseitigung nicht im Machtbereich der IT Südwestfalen GmbH sondern ausschließlich im Machtbereich des Softwareherstellers, wird die IT Südwestfalen GmbH dies dem Kunden unverzüglich nach Feststellung dieses Sachverhaltes mitteilen. Für Verzögerung die durch die Prüfung des Mangels entstehen haftet die IT Südwestfalen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Gegenstand der Wartung ist darüber hinaus
– das Weiterleiten von Weiterentwicklungen der Software (sogenannte updates) die der IT Südwestfalen vom Softwarehersteller übergeben werden.
– das Vorhalten einer Hotline

IT Südwestfalen GmbH erbringt die vorgenannten Leistungen ab Vertragsschluss, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den operativen Einsatz der Software gemeldet hat.

4.4.4 Vergütung

Der Kunde zahlt für die Überlassung der Software eine monatliche Grundmiete, welche einzelvertraglich festzulegen ist. Wird die Software nicht für einen vollen Kalendermonat überlassen, berechnet sich die Miete zeitanteilig. Zusätzlich zu der Grundmiete zahlt der Mieter eine transaktionsabhängige Miete nach folgender Staffel:

Transaktionen je Kalendermonat Transaktions-Gruppe Kosten je Transaktion
bis einschließlich 10.000 I 0,10 EUR
von 10.001 bis einschließlich 50.000 II 0.08 EUR
ab 50.001 III 0,07 EUR
Die Gesamtkosten errechnen sich aus der Addition der für die jeweilige Transaktionsgruppe angefallenen Kosten zuzüglich der Grundmiete. Die Transaktionen werden von der Software monatsweise protokolliert und zur Authentifizierung elektronisch signiert. Die Protokolldatei einschließlich Signatur ist spätestens zum Ende eines jeden Monats an IT Südwestfalen GmbH zu übermitteln, sofern keine Anbindung an ein Kommunikationsnetz gegeben ist, über das die Übermittlung automatisch abgewickelt werden kann.

Die Abrechnung der Miete erfolgt monatlich. Zur Abrechnung weist die Software zu Beginn eines jeden Kalendermonats die für den vorangegangenen Monat angefallenen Transaktionen je Gruppe aus. Der Kunde wird hieraus die jeweils zu entrichtende Miete berechnen und diese IT Südwestfalen GmbH bis spätestens zum 10. eines Monats zahlen.

4.4.5 Mietanpassung

IT Südwestfalen GmbH kann die Grundmiete und die Kosten je Transaktion nach billigem Ermessen (§ 315 III BGB) durch Mitteilung an den Kunden mit Zugang spätestens sechs Wochen vor Ablauf eines Vertragsjahres mit Wirkung für die folgenden Vertragsjahre anpassen.

4.4.6 Rechteeinräumung/Nutzungssperre

IT Südwestfalen GmbH räumt dem Kunden zur Nutzung der Software das einfache Recht ein, die Software auf einem bestimmten Rechner ablaufen zu lassen.

Der Einsatz der überlassenen Software ist nur auf dem Rechner zulässig, auf dem die Software erstmalig installiert und freigeschaltet wurde. Eine erneute Installation der Software, gleich aus welchem Grund, auch auf dem Ursprungsrechner, erfordert eine Freischaltung durch IT Südwestfalen GmbH. Erfolgt keine Freischaltung ist die Nutzung der Software ab dem 21. Tag der Installation gesperrt. Die IT Südwestfalen GmbH ist verpflichtet, dem Kunden die Nutzung der Software auf einem anderen als den Ursprungsrechner zu ermöglichen, wenn der Kunde nachweist, dass der Ursprungsrechner defekt is oder dass er ein berechtigtes Interesse an einem Rechnerwechsel hat.

Der Kunde darf die gemietete Software an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich ist, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen. In dem Fall muss vor der Entfernung der Schutzmechanismen Rücksprache mit IT Südwestfalen GmbH gehalten werden.

4.4.7 Laufzeit

Die Überlassung der Software erfolgt zunächst für eine feste Laufzeit von 36 Monaten. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Mietvertrag um ein weiteres Jahr.

Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die von IT Südwestfalen GmbH erhaltenen Datenträger und erstellten Sicherungskopien herauszugeben oder zu vernichten, die Software zu deinstallieren und etwaig verbleibende erkennbare Softwarereste aus dem IT-System unumkehrbar zu löschen. Auf Wunsch von IT Südwestfalen GmbH hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.

4.4.8 Mängelbeseitigung

Ziel der Mängelbeseitigung ist die Herstellung oder Aufrechterhaltung der in dem Softwareüberlassungsvertrag vereinbarten oder in der Herstellerbeschreibung beschriebenen und durch eventuelle einzelvertragliche Nachträge fortgeschriebenen Funktionalität der Software. Ein Mangel liegt dementsprechend vor, wenn die Software in der für sie vertraglich vorgesehenen Systemumgebung und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die vorbezeichnete Funktionalität nicht aufweist und sich dies mehr als nur unwesentlich auswirkt.

IT Südwestfalen GmbH wird vom Kunden mitgeteilte Mängel an der Software jeweils innerhalb angemessener Frist beseitigen oder ihm unverzüglich mitteilen, dass eine solche Beseitigung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist und daher nicht durchgeführt wird.

Angemessen ist die Frist, wenn die IT Südwestfalen GmbH innerhalb der üblichen Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Auftragslage und der Verfügbarkeit geeigneter Mitarbeiter ohne schuldhaftes Zögern die gemeldeten Mängel analysieren und beseitigen kann.

Unvertretbar ist der Aufwand, wenn er den Gegenwert von 35?% der nach diesem Vertrag für ein Kalenderjahr zu leistenden Vergütung, berechnet anhand des Tagessatzes für einen qualifizierten Entwickler, überschreitet.

Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von IT Südwestfalen GmbH und regelmäßig durch Überlassung von Software, die die einzelvertraglich bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt inklusive der Überlassung einer Dokumentation der geänderten und/oder ergänzten Funktionen in einer vom Auftragnehmer zu wählenden Form, die auch im Wege einer Online-Hilfe erfolgen kann.

IT Südwestfalen GmbH erbringt die Leistungen zur Mängelbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt. Eine Garantie zur Beseitigung der Störung überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt IT Südwestfalen GmbH nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Software sicherzustellen.

Mängel sind unter Angabe der Priorität über die Hotline zu melden. Die Mängel werden wie folgt klassifiziert:

Priorität Klassifizierung Beschreibung Reaktionszeit
(R)
I. dringend; der Betriebsablauf ist unterbrochen die Anwendung ist nicht lauffähig, es kommt zu Programmabstürzen, das Drucken und Auswählen und/oder die Übergabe von Daten kann nicht gestartet werden Daten werden nicht oder nicht richtig und vollständig gespeichert oder gelesen R = 60 min
II. hoch; der Betriebsablauf ist beeinträchtigt Die Funktionsweise der Anwendung ist beeinträchtigt oder es kommt zu Fehlfunktionen, insbesondere: Meldungen sind unverständlich oder stehen nicht im richtigen Kontext zur aufgerufenen Funktion Funktionalitäten zeigen nicht die zu erwartenden Ergebnisse Das Antwortzeitverhalten verhindert eine übliche Nutzung der Software R = 360 min
III. niedrig; der Betriebsablauf ist nicht beeinträchtigt Ein Arbeiten mit der Software ist möglich, wenn auch nicht durchgängig innerhalb der vereinbarten Parameter Bedienerfreundlichkeit ist verbesserungsbedürftig Fehlfunktionen können umgangen werden R = 2 Tage
Erreicht die Störung eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies der IT Südwestfalen GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Störungsmeldung des Kunden bei IT Südwestfalen GmbH an. Sie läuft während der üblichen Arbeitszeit. Maßgebend für die Zuordnung einer Störung zu einer Störungsklasse ist das Vorliegen identischer oder vergleichbarer Merkmale wie in der Störungsbeschreibung angegeben.

IT Südwestfalen GmbH verpflichtet sich, bei Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung des Kunden spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einzuleiten. Gleichzeitig wird IT Südwestfalen GmbH dem Kunden eine Einschätzung zu der für die Mängelbeseitigung voraussichtlich benötigten Zeit geben, wenn diese Zeit mehr als das Vierfache der Reaktionszeit beträgt. IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Störungen der Priorität I auch außerhalb seiner und der üblichen Arbeitszeiten des Kunden zu beheben; dies jedoch nur, wenn der Kunde hierzu seine Mitwirkung in ausreichendem Umfang zusichert und die für diese Leistungen anfallenden Zusatzentgelte trägt.

IT Südwestfalen GmbH kann auftretende Mängel unter Berücksichtigung der vorstehenden Priorisierung nach eigener Wahl durch folgende Maßnahmen beseitigen:

Bereitstellung von Software auf Datenträgern oder online, die vom Kunden selbst zu installieren ist. Dies umfasst regelmäßig die Überlassung von Softwarebestandteilen („Patches“), unter Umständen aber auch die Überlassung der vollständigen Software, bei der eine Neuinstallation erforderlich wird,

Mängelbeseitigung über einen Remote-Zugriff auf die Systeme des Kunden, durch den die Software selbst geändert oder in den Einstellungen geändert werden kann,

Vorschlag an den Kunden zur Umgehung des Mangels oder zur Mangelbeseitigung,

Für den Fall, dass die vorbezeichneten Maßnahmen nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend sind, durch Fehlerbeseitigung vor Ort.

Bei Mängeln der Priorität III kann die Behebung durch Zurverfügungstellung einer Software auf den nächst geeignetem Zeitpunkt verschoben werden, zu dem der Kunde gemäß seiner Planung andere Erweiterungen und/oder Änderungen zur Verfügung stellen wird. Liegt dieser Zeitpunkt mehr als drei Monate in der Zukunft, wird IT Südwestfalen GmbH dem Kunden dies mitteilen.

4.4.9 Weiterentwicklungen

Die Weiterentwicklung der Software kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird.

Weiterentwicklungen der Software wird IT Südwestfalen GmbH dem Kunden in Abhängigkeit vom Umfang der Weiterentwicklung zum Teil ohne weitere Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung stellen. Umfangreichere Weiterentwicklungen sind kostenpflichtig. Auf eine bestimmte Weiterentwicklung besteht kein Anspruch.

4.4.10 Nicht geschuldete Leistungen

Bei einem Software- Pflegevertrag besteht, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, kein Anspruch auf folgende Leistungen:
1. Die Anpassung der Software an Stände, die bei anderen Nutzern im Einsatz sind oder von IT Südwestfalen GmbH nicht vertrieben werden.
2. Die Anpassung der Software an eine geänderte Hard- oder Softwareumgebung einschließlich der Anpassung an veränderte Betriebssysteme.
3. Die Anpassung der Software an gesetzliche oder sonst wie hoheitliche Anforderungen.
4. Die Behebung von Mängeln, die vom Kunden oder von Dritten verursacht wurden einschließlich der Ablaufstörung durch Software Dritter.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Aus der fehlenden Nennung von Leistungen kann nicht geschlossen werden, dass diese Leistungen Gegenstand der vertraglichen Pflichten von IT Südwestfalen GmbH sind. Die Rechte des Kunden aufgrund der nach diesem Vertrag von IT Südwestfalen GmbH geschuldeten Haftung für Leistungsstörungen bleiben unberührt.

IT Südwestfalen GmbH erklärt sich bereit, Leistungen, die nach diesem Vertrag nicht geschuldet sind, auf der Grundlage einer separaten Vereinbarung mit separaten Vergütungsvereinbarungen zu erbringen.

4.4.11 Mitwirkungspflichten des Kunden

Voraussetzung für die Erbringung der Pflegeleistungen aus einem Softwarepflegevertrag insbesondere für die Fehlerbeseitigung und -behandlung sowie die Anwendungsunterstützung durch IT Südwestfalen GmbH ist, dass der Kunde die Software auf dem aktuellen Stand einsetzt. Eine Obliegenheit zum Einsatz des aktuellen Softwarestandes besteht nicht, wenn dies für den Kunden nicht zumutbar ist, beispielsweise weil die jeweils neueste Softwareversion fehlerhaft ist oder ähnliche Gründe. Der Kunde hat IT Südwestfalen GmbH hierüber unter Darlegung der Gründe unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Allein die Tatsache, dass eine aktuellere Version der Software teurere ist, ist kein Grund auf die Obliegenheit der Nutzung der aktuellste Version zu verzichten.

Ist der Kunde nicht verpflichtet, den aktuellen Stand der Software einzusetzen, ruhen die diesbezüglichen Verpflichtungen von IT Südwestfalen GmbH. Gleichzeitig ruht die Verpflichtung des Kunden zur Entrichtung der Pflegegebühr.

Stellt IT Südwestfalen GmbH einen Zustand her, nach dem es dem Kunden zumutbar ist den neuesten Stand der Software einzusetzen und holt er die ausgesetzten Leistungen nach, hat auch der Kunde die Vergütung nachzuentrichten.

Weitere Voraussetzung für die Erbringung der Pflegeleistungen ist, dass der Kunde die Software nicht ohne Absprache mit IT Südwestfalen GmbH an einem andern als dem bei Abschluss dieses Pflegevertrages maßgeblichen Ort und der maßgeblichen Systemumgebung betreibt.

Der Kunde wird der IT Südwestfalen GmbH in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der Pflegeleistungen nach diesem Vertrag unterstützen. Insbesondere wird der Kunde im Interesse einer effizienten Mängelbeseitigung und -behandlung unverzüglich nach Vertragsschluss zwei verantwortliche Mitarbeiter (sog. Key-User) sowie entsprechende Stellvertreter mit vertieften Kenntnissen (Administratorenkenntnissen) bezüglich der zu pflegenden Software als Ansprechpartner für IT Südwestfalen GmbH einsetzen und IT Südwestfalen GmbH benennen.

Die Key-User bündeln und koordinieren Meldungen und Anfragen seitens des Kunden. Sie werden vor einer Weitergabe die Meldungen und Anfragen zunächst aufgrund ihrer eigenen Sachkunde prüfen, wie sie den betroffenen Nutzern weiter helfen können. Können sie die auftretenden Probleme nicht lösen, leiten sie die Meldungen und Anfragen über die Hotline an IT Südwestfalen GmbH weiter. Sie sind berechtigt, IT Südwestfalen GmbH Aufträge auch zur Erbringung von nach diesem Vertrag nicht geschuldeten Leistungen zu erteilen. Andere Mitarbeiter des Kunden sind zu Meldungen und Anfragen an IT Südwestfalen GmbH nicht berechtigt.

Die Key-User unterstützen IT Südwestfalen GmbH auch während der Fehlerbeseitigungsarbeiten beispielsweise durch die Übermittlung von Testfällen und/oder Testdaten, das Bereitstellen von Fehlerprotokollen, Screen-Shots etc.

Soweit IT Südwestfalen GmbH verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen, zu deren Durchführung sie im Wege der Datenfernübertragung auf das IT-System des Kunden zugreifen muss, hat der Kunde den entsprechenden Zugriff auf die Software über ein Kommunikationsnetz (z.?B. Internet) zu ermöglichen. Sollte eine Fehlerbeseitigung per Datenfernübertragung nicht möglich sein, weil dieser Zugriff nicht sichergestellt war, und als Folge ein Vorort-Einsatz erforderlich werden, so berechnet IT Südwestfalen GmbH diesen gemäß der jeweils aktuellen Preis- und Vergütungsliste zuzüglich Fahrtkosten und sonstige Spesen. Der Zugriff per Datenfernübertragung erfolgt gemäß den einzelvertraglichen Festlegungen über eine gegen den unbefugten Zugriff Dritter geschützte Verbindung.

Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht oder nicht auf die Software zurückzuführen ist (Scheinfehler), so trägt der Kunde die im Zuge der Fehleranalyse und sonstigen Bearbeitung bei IT Südwestfalen GmbH entstandenen Kosten gemäß dessen jeweils aktueller Preisliste für Dienstleistungen, es sei denn, der Kunde konnte das Vorliegen eines solchen Scheinfehlers auch bei Anstrengung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen.

4.4.12 Vergütung

Die Pflegepauschale für die Pflegeleistungen wird einzelvertraglich vereinbart, für den Fall, dass es keine einzelvertragliche Vereinbarung gibt, beträgt sie pro Kalenderjahr 18?% vom Nettokaufpreis der beschriebenen Software. Dies gilt unabhängig davon, ob und wie oft Pflegeleistungen Anspruch genommen werden.

Die Pflegepauschale wird jährlich im Voraus entrichtet.

IT Südwestfalen GmbH kann die Pflegepauschale nach billigem Ermessen (§ 315 III BGB) ändern und wird den Kunden über solche Änderungen jeweils innerhalb angemessener Frist vor deren Wirksamwerden unterrichten.

4.4.13 Mängelhaftung

Sachmängel, die während der Laufzeit dieses Vertrages vom Kunden an IT Südwestfalen GmbH gemeldet werden, beseitigt IT Südwestfalen GmbH im Rahmen der Fehlerbeseitigung gemäß dem Softwarepflegevertrag. Darüber hinaus bestehen während der Laufzeit des Vertrages keine Nacherfüllungsansprüche für Sachmängel.

Überlässt IT Südwestfalen GmbH dem Kunden im Rahmen der Mängelbeseitigung nach dem Softwarepflegevertrag oder der Weiterentwicklung der Software, so hat der Kunde hinsichtlich der Softwareanteile, die zu einer Änderung und Ergänzung der bisher eingesetzten Software führen, die Rechte auf Mängelbeseitigung , wie Sie in diesem Absatz beschrieben ist und den ergänzend geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit die überlassene Software identisch mit der bereits eingesetzten Software ist, bleibt es für die bereits vorhandenen Softwareteile bei den zuvor bestehenden Rechten und dem dazu bestehenden Verjährungslauf.

Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten, ausgenommen in den Fällen Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von fährlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

4.4.14 Haftungsbeschränkung

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von IT Südwestfalen GmbH je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf denjenigen Betrag, der nach dem Softwarepflegevertrag pro Vertragsjahr als Pflegepauschale zu bezahlen ist.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

4.4.15 Vertragsdauer, Kündigung

Ein Software-Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung nach § 649 BGB ist ausgeschlossen.

Wurde der Pflegevertrag im unmittelbaren Zusammenhang mit einer, Softwareüberlassungsvertrag (Kauf oder Miete) abgeschlossen lässt eine Rückabwicklung, Aufhebung oder ähnliche Umgestaltung (Beendigungszeitpunkt) des Software-Überlassungsvertrages den Bestand des Softwarepflegevertrags zunächst unberührt. In einem solchen Fall endet der Vertrag zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt, zu dem sich der Kunde durch ordentliche Kündigung von dem Vertrag lösen könnte. Für die von dem Beendigungszeitpunkt an verbleibende Laufzeit dieses Pflegevertrages schuldet der Kunde eine pauschal um 60?% geminderte Pflegegebühr, soweit keine Pflegeleistungen mehr erbracht werden. Die Beendigung des Überlassungsvertrages gilt nicht allein als wichtiger Grund

4.5 Housing

Die Firma IT Südwestfalen GmbH betreibt kein eigenes Rechenzentrum. Es werden Racks im Rechenzentrum Lüdenscheid, der Telemark GmbH angemietet und an den Kunden untervermietet.

Für Housing-Verträge mit der IT Südwestfalen GmbH gelten neben den oben stehenden allgemeinen AGB die nachfolgenden besonderen AGB.

4.5.1 Leistungen IT Südwestfalen GmbH

Die Firma IT Südwestfalen GmbH stellt dem Kunden geeigneten Platz in einem Server-Rack zur Unterbringung eines Servers sowie weiterer geeigneter Geräte des Kunden (nachfolgend zusammenfassend als IT-System bezeichnet) zur Verfügung und unterstützt den Kunden bei dessen Installation. Die konkreten Bestandteile des IT-Systems sind vom Kunden detailliert zu beschreiben, die Beschreibung ist als Anlage dem Vertrag beizufügen. Die konkreten Bestandteile der Housing-Leistung sind in der jeweiligen Produktbeschreibung aufgeführt. Die technische Umsetzung der Leistung ist IT Südwestfalen GmbH frei gestellt, sofern die Umsetzung im Einklang mit den Bestimmungen des Einzelvertrages und der jeweils maßgeblichen Produktbeschreibung erfolgt. Leistungen zum Betrieb und zur Wartung des IT-Systems übernimmt der IT Südwestfalen GmbH nicht, es sei denn, IT Südwestfalen GmbH wurde mit gesondertem Vertrag vom Kunden dazu beauftragt.

Die Firma IT Südwestfalen GmbH kann zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einen Erfüllungsgehilfen beauftragen.

Sofern dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung technische Einrichtungen von IT Südwestfalen GmbH bereitgestellt werden, erwirbt er an den Einrichtungen kein Eigentum, sofern und soweit mit IT Südwestfalen GmbH hierzu keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Es gilt die jeweils gültige Zutrittsregelung und Hausordnung des Rechenzentrums.

Ist eine Sicherung der Serverinhalte des Kunden mit IT Südwestfalen GmbH vereinbart, sichert IT Südwestfalen GmbH arbeitstäglich die Daten auf Sicherungsgeräte und -medien, die vom Kunden zur Verfügung zu stellen sind. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. IT Südwestfalen GmbH unterstützt den Kunden oder Dritte auf Anforderung bei der Rücksicherung der Daten.

Die Firma IT Südwestfalen GmbH trifft keine Obhutspflichten. Dem Kunden wird aber unverzüglich anzeigt, wenn Umstände eingetreten sind oder einzutreten drohen, die eine Beschädigung des IT-Systems erwarten lassen.

Die Firma IT Südwestfalen GmbH stellt dem Kunden während der Geschäftszeiten eine Hotline zur Kommunikation im Fehler-/Störfall zur Verfügung. Die Telefon- und Faxnummer der Hotline wird dem Kunden spätestens mit der bereitstellungsanzeige mitgeteilt. Eine über die üblichen Geschäftszeiten hinaus gehende Hotline kann gebührenpflichtig individuell vereinbart werden.

4.5.2 Vergütung/Preise

Für bestimmte Leistungen können auch Preislisten Dritter (zum Beispiel Preislisten der Telemark) für die Vergütung zugrunde gelegt werden, auch hier gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten bzw. die Preislisten, die nach Vertragsabschluss in Textform die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten abgelöst haben.

Laufende, nutzungsunabhängige Entgelte stellt IT Südwestfalen GmbH dem Kunden monatlich im Vorhinein in Rechnung. Dies gilt auch für pauschalisierte monatliche Nutzungsentgelte.

Nutzungsentgelte werden monatlich, quartalsweise oder gemäß einer Individualvereinbarung mit dem Kunden im Nachhinein in Rechnung gestellt.

Installationsentgelte werden nach Abschluss der Installationsarbeiten gemäß der Leistungsbeschreibung berechnet.

Für die Energiedienstleistung nach diesem Vertrag zahlt der Kunde an IT Südwestfalen GmbH die von IT Südwestfalen GmbH nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB bestimmten und dem Kunden jeweils mitgeteilten Preise. Die Firma IT Südwestfalen GmbH kann die Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind. Änderungen wird IT Südwestfalen GmbH dem Kunden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten der Änderung in Textform mitteilen.

Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Bereitstellung der Leistung durch IT Südwestfalen GmbH, frühestens jedoch mit dem vereinbarten Bereitstellungstermin. Die Firma IT Südwestfalen GmbH teilt dem Kunden die erfolgte Bereitstellung mit. Treten innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung Mängel an der bereitgestellten Leistung auf und zeigt der Kunde diese Mängel der IT Südwestfalen GmbH innerhalb des vorgenannten Zeitraums an, so hebt dies seine Zahlungsverpflichtung bis zur Mangelbeseitigung durch IT Südwestfalen GmbH auf.

4.5.3 Recht und Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit IT Südwestfalen GmbH ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann. Der Kunde wird keine Geräte und Einrichtungen unterbringen, die – auch über die enthaltene Software –die Datensicherheit und den Datenfluss im Kommunikationsnetz von IT Südwestfalen GmbH, vom Rechenzentrum und/oder von Dritten und deren Anlagen und Technik nachteilig beeinträchtigen können. Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung der Server-Racks verpflichtet. Er wird bei Arbeiten vor Ort hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen und dafür Sorge tragen, dass er und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die mitgeteilten Nutzungsbedingungen, die Zugangsregeln und die Hausordnung des Rechenzentrums beachten.

Für die elektromagnetische Verträglichkeit (Störfestigkeit und Aussendung) sind die Grenzwerte gemäß dem jeweiligen Stand der Technik einzuhalten.

Die gesamten Kundeneinrichtung und alle Gegenstände, die vom Kunden in das Rechenzentrum eingebracht werden, sind entsprechend der geltenden Vorgaben und Vorschriften des jeweiligen Herstellers einzusetzen und zu betreiben.

Änderungen an den Einrichtungen des Rechenzentrums insbesondere an den Streckdosenleisten und an den Zuführungskabeln zu den Steckdosenleisten dürfen weder vom Kunden noch von seinen Beauftragten vorgenommen werden.

Komponenten im Rack des Kunden sind so anzuschließen, dass einen gleichmäßige Belastung der drei Phasen erfolgt. Die Firma IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, den Kunden anzuweisen, dieses zu veranlassen. Die Komponenten sind möglichst reduntant an gekoppelte Netzteile anzuschließen. Geschieht dies nicht, so ist er Kunde für etwaige Ausfälle von Komponenten des Kunden selbst verantwortlich. Ausfälle von IT Südwestfalen GmbH hat der Kunde zu erstatten.

Das Einrichten und Betreiben von provisorischer Installationen, der Einsatz schadhafter Kabel oder Stecker für Strom oder Netzwerk sowie beschädigter Elektrogeräte ist verboten.

Gekennzeichnete Ausgänge, Durchgänge, Treppen und Fluchtwege dürfen nicht zugestellt und/oder verändert werden und sind von jeder Behinderung freizuhalten.

Bauliche oder technische Änderungen an dem Rack und den dazugehörenden Flächen und an den von IT Südwestfalen GmbH überlassenen Einrichtungen dürfen nicht vorgenommen werden.

Gefährden vom Kunden eingebrachte Einrichtungen oder installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Kommunikationsnetzes, Anlagen und/oder Technik der IT Südwestfalen GmbH und/oder des Rechenzentrums und/oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann IT Südwestfalen GmbH unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen.

Soweit der Kunde für die Nutzung der Serverhousing Racks irgendwelche behördlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen benötigt, ist er für die Beschaffung auf eigene Kosten verantwortlich.

Soweit erforderlich, wirkt der Kunde bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Pflichten der IT Südwestfalen GmbH mit.

Der Kunde kann jederzeit Zutritt zu seinem Rack bei IT Südwestfalen GmbH für sich oder beauftragte Dritte anmelden. Geplante Arbeiten sind mindestens 48 Stunden vor dem gewünschten Zutrittstermin in Textform bei IT Südwestfalen GmbH anzumelden.

Der Kunde hat IT Südwestfalen GmbH nach vorheriger Absprache Zugang zu seinen Einrichtungen zur Kontrolle und Wartung zu gewähren. Er unterstützt die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen von IT Südwestfalen GmbH in angemessenen und notwendigen Umfang.

Die Serverracks müssen aus Sicherheitsgründen verschlossen sein. Die Racks werden mit Zahlenschlössern gesichert, die Zahlenkombination ist individuell einstellbar.

Der Kunde ist verpflichtet, die IT Südwestfalen GmbH unverzüglich über Schäden an den ihn überlassenen Racks, Flächen, technischen Geräten und Einrichtungen zu informieren. Unbeschadet der in diesen AGB enthaltenen Haftungsregeln haftet IT Südwestfalen GmbH nicht für Folgeschäden, die entstehen, weil der Kunde die vorher beschriebene unverzügliche Informationspflicht nicht eingehalten hat.

4.5.4 Versicherungen

Der Kunde bringt seine Einrichtungen und Anlagen auf eigenes Risiko und eigene Gefahr in die Serverhausing Racks ein.

Der Kunde verpflichtet sich, eine Versicherung gegen von ihm verursachte Vermögens-, Sach- und Personenschäden an den Anlagen und Einrichtungen der IT Südwestfalen GmbH sowie an Anlagen und Einrichtungen Dritter abzuschließen. Die Deckungssumme hat insgesamt mindestens € 5 Mio. zu betragen.

Es obliegt dem Kunden, eine Sachversicherung für seine eigenen, in den Server-Rack eingebrachten Anlagen abzuschließen.

4.5.5 Reseller-Ausschluss/Zurücknahme Recht

Der Kunde darf den von IT Südwestfalen GmbH zur Verfügung gestellten Raum/Platz/Rack zur Unterbringung seiner Geräte Dritten nicht überlassen.

Der Kunde kann das übergebene IT-System jederzeit zurücknehmen. Der Bestand des Vertragsverhältnisses wird hierdurch nicht berührt; die Entgeltzahlungspflicht des Kunden bleibt bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

4.5.6 Vertragsbeendigung, Rückbau

Der Kunde hat bis spätestens mit Ablauf von 5 Werktagen nach Beendigung des jeweiligen Einzelvertrages für den Rückbau der von ihm eingebrachten Anlagen und Einrichtungen, insbesondere der technikschränke und der Systemtechnik, Sorge zu tragen. Hat der Kunde IT Südwestfalen GmbH mit der Verkabelung und Anbringung der Anschlussfelder an einem kundeneigenen Technikschrank beauftragt, so hat IT Südwestfalen GmbH vor dem Rückbau durch den Kunden zunächst die Verkabelung sowie die Anschlussfelder zu entfernen, die Rückbaufrist für den Kunden beginnt dann mit Abschluss der Arbeiten von IT Südwestfalen GmbH zu laufen.

Kommt der Kunde den vorstehenden Pflichten zum Rückbau nicht nach, ist IT Südwestfalen GmbH berechtigt, die vom Kunden eingebrachten Anlagen und Einrichtungen vier Wochen nach Vertragsende auf Kosten des Kunden auszubauen und zur Abholung des Kunden bereit zu stellen.

Kommt der Kunde den Pflichten zum Rückbau nicht nach, behält sich IT Südwestfalen GmbH vor, die dadurch entstanden Kosten und/oder Aufwendungen, die über die Rückbau- und Räumungskosten hinausgehen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Kommt der Kunde den Pflichten zum Rückbau nicht nach, muss er der IT Südwestfalen GmbH für jeden Tag nach Beendigung des jeweiligen Einzelvertrages die Entgelte des abgelaufenen Einzelvertrages weiter bezahlen. Er ist darüber hinaus dazu verpflichtet, der IT Südwestfalen GmbH die Einnahmen zu erstatten, die die IT Südwestfalen GmbH aufgrund der Verletzung der Pflichten zum Rückbau des Kunden nicht erzielen kann. Die weiter gezahlten Entgelte aus dem abgelaufenen Einzelvertrag werden dabei angerechnet.

4.5.7 Pfandrecht, Abholung

Der Kunde räumt der IT Südwestfalen GmbH wegen der vertragsmäßig erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen der IT Südwestfalen GmbH und dem Kunden ein Pfandrecht an den Geräten ein, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Kunden in das Rack eingebracht wurden. Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Firma IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, die Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs durch zu führen. Bevor IT Südwestfalen GmbH die Geräte des Kunden verwertet ist sie verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Daten des Kunden gesichert werden und nicht mit den Geräten veräußert werden. Holt der Kunde seine bereitgestellten Anlagen und Einrichtungen nach Ablauf eines Monats ab dem Abbau durch IT Südwestfalen GmbH nicht ab, so ist IT Südwestfalen GmbH zu einer Verwertung berechtigt. Die Firma IT Südwestfalen GmbH ist auch berechtigt, Geräte im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern. Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die von IT Südwestfalen GmbH zu machende Mitteilung an den Kunden an die der Firma IT Südwestfalen GmbH zuletzt in Textform mitgeteilte Adresse nicht zugestellt werden kann.

4.5.8 Störungsbearbeitung

Der Kunde teilt etwaige Störungen von IT Südwestfalen GmbH Leistungen unverzüglich über ihm mit der Bereitstellung zur Verfügung gestellten Hotline mit.

Die Firma IT Südwestfalen GmbH führt die Störungsbeseitigung im Rahmen des mit dem Kunden jeweils vereinbarten Service Levels durch. Die Firma IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, sich für die Störungsbeseitigung vertrauensvoller und qualifizierter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

Im Falle einer Störung kann nach Anmeldung ein sofortiger Zutritt gewährt werden.

Hat der Kunde der IT Südwestfalen GmbH eine Störung gemeldet und stellt sich nach einer Prüfung der technischen Einrichtungen durch IT Südwestfalen GmbH oder einer von IT Südwestfalen GmbH beauftragten Dritten heraus, dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von IT Südwestfalen GmbH lag, ist IT Südwestfalen GmbH berechtigt, dem Kunden die entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen, sofern es dem Mieter möglich und zumutbar gewesen wäre, die tatsächliche Fehlerursache zu erkennen. Gleiches gilt, wenn IT Südwestfalen GmbH den Kunden bei einer Störermeldung darauf hinweist, dass die Störung nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt, und der Kunde dennoch die Störungsbeseitigung durch IT Südwestfalen GmbH verlangt.

Arbeiten an den Einrichtungen der Serverracks und des Rechenzentrums dürfen nur durch IT Südwestfalen GmbH, dem Rechenzentrumsbetreiber oder von deren Erfüllungsgehilfen einem von diesen Parteien beauftragten Dritten durchgeführt werden.

IT Südwestfalen GmbH führt die Störungsbeseitigung im Rahmen des mit dem Kunden vereinbarten Sevice Levels durch. Die Mindestverfügbarkeit bei Klimatisierung und elektrischer Energie beträgt im Jahresdurchschnitt jeweils 99,982 % .

4.5.9 Mängelhaftung/Gewährleistung

Die Firma IT Südwestfalen GmbH gewährleistet die Leistungserbringung mit der in jeweiligen Produktbeschreibung und/oder dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Beschaffenheit.

Sind Leistungen der IT Südwestfalen GmbH mangelhaft, gewährt der Kunde der IT Südwestfalen GmbH einen angemessenen Zeitraum zur Mängelbeseitigung. Schlägt der Mängelbeseitigungsversuch fehl, so hat IT Südwestfalen GmbH das Recht zu einem weiteren Mängelbeseitigungsversuch. Schlägt auch dieser fehl, kann der Kunde den betroffenen Einzelvertrag außerordentlich kündigen oder Herabsetzung des vereinbarten Entgeltes (Minderung) verlangen. Die Mängelbeseitigung durch den Kunden auf Kosten von IT Südwestfalen GmbH ist ausgeschlossen.

Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Platzes im Server-Rack vorhanden waren, haftet IT Südwestfalen GmbH nur, wenn IT Südwestfalen GmbH diese Mängel zu vertreten hat.

Für Mängel, du auf einen nicht von IT Südwestfalen GmbH zu vertretenden Eingriff in die technischen Systeme von IT Südwestfalen GmbH oder auf eine nicht sachgerechte Nutzung der Leistung zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Der Kunde hat IT Südwestfalen GmbH Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Ausgenommen von der Verkürzung sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

4.5.10 Haftung

Soweit IT Südwestfalen GmbH Leistungen erbringt, die als Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu qualifizieren sind, und eine Verpflichtung von IT Südwestfalen GmbH zum Ersatz eines Vermögensschadens besteht, haftet IT Südwestfalen GmbH nach den Regelungen des § 44a TKG wir folgt: Für Vermögensschäden des Kunden, die nicht auf Vorsatz durch IT Südwestfalen GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf höchstens 12. 500,00 € begrenzt. Sofern den Endkunden des Kunden aufgrund eines fahrlässigen Handelns oder Unterlassens seitens IT Südwestfalen GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen Vermögensschäden zugefügt werden, haftet IT Südwestfalen GmbH außerdem bis zu einem Vertrag von 12.500,00 € je Endkunde des Kunden. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

Außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen:

Die Ersatzpflicht nach dem Haftpflichtgesetz wegen Sachschäden ist gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder einem Kaufmann ausgeschlossen.

4.6 Firewall-Vertrag

Für Firewall-Verträge mit der IT Südwestfalen GmbH gelten neben den oben stehenden allgemeinen AGB die nachfolgenden besonderen AGB.

4.6.1 Gegenstand

Gegenstand eines Firewall-Vertrages ist die Erstellung und Betreuung einer Firewall zum Zweck der Absicherung des lokalen Netzes des Kunden zum Internet.

4.6.2 Leistungen IT Südwestfalen GmbH

Die zu erbringenden Aufgaben der IT Südwestfalen GmbH sind im Detail in der Produktbeschreibung „Firewall“ festgelegt.

Unter Berücksichtigung der in der Produktbeschreibung festgelegten Aufgaben wird IT Südwestfalen GmbH unter Ausnutzung des Stands der Wissenschaft und der Technik und unter Einsatz der neuesten Hard-/Software folgende Leistungen erbringen: – Erstellung und Betreuung eines Firewall-Systems, – Zugriffsbeschränkung auf das Netz für nicht autorisierte Mitarbeiter des Kunden, – Bereitschaftsdienst von IT Südwestfalen GmbH für während der Bürozeiten und soweit einzelvertraglich gewünscht auch für diese einzelvertraglich vereinbarten Zeiten, – unverzügliche Benachrichtigung des Kunden im Fall von Angriffen aus dem Internet, – Fehler- und Durchführungsmanagement bestehend aus
– Monitoring der Router
– Monitoring des Firewall-Servers
– Behebung von logischen Fehlern in beteiligten Geräten
– bei Systemausfall Wiederherstellung des Firewall-Systems innerhalb der Bürozeiten.
Konfigurations-Management bestehend aus
– notwendige Updates von Routing-Tabellen im Router
– notwendige Updates von Regeln im Firewall-Server.

Werden IT Südwestfalen GmbH Sicherheitslücken der eingesetzten Firewall bekannt, wird sie den Kunden unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen und Fehler beseitigen oder eine Ausweichlösung vornehmen.

Der Ort der Leistungserbringung richtet sich nach den einzelvertraglichen Regelungen.

4.6.3 Gewährleistung und Haftung

Die Haftung für Folgeschäden ist im Fall der einfachen Fahrlässigkeit auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung des Einzelvertrages begrenzt.

4.6.4 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherung

Um den Fernbetrieb der Firewall zu gewährleisten, erhält IT Südwestfalen GmbH den Fernzugang zu den Komponenten, die die Firewall definieren, jedoch nicht den Zugriff auf das interne Netz des Kunden, das von der Firewall aus gesehen hinter dem Router beginnt, der vor das interne Netz des Kunden geschaltet ist. Der Firma IT Südwestfalen GmbH ist es nicht gestattet, auf das interne Netz des Kunden zuzugreifen mit Ausnahme der in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichneten Backup-Server im Datennetz des Kunden zur Ablage von Sicherheitskopien von Log- und Konfigurationsfiles.

Sämtliche von IT Südwestfalen GmbH durchgeführten Arbeiten werden wie folgt protokolliert: Der Kunde hat jederzeit Zugriff auf diese Informationsquellen.

Die im Rahmen des Betriebs der Firewall geschriebenen Logfiles wird IT Südwestfalen GmbH nur in verschlüsseltem Zustand übertragen und speichern sowie die Logfiles nur zum Zwecke des Erkennens von Angriffen und zum Erstellen von Reports auswerten und die Logfiles nicht an Dritte weitergeben. In der Leistungsbeschreibung ist das verwendete Verschlüsselungsverfahren festgelegt, wobei der Kunde der Firma IT Südwestfalen GmbH bei Vertragsschluss die Schlüssel zur Verfügung stellen wird. Logfiles wird der IT Südwestfalen GmbH für eine Dauer von maximal 20 Monaten aufbewahren. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird IT Südwestfalen GmbH die Logfiles vollständig löschen.

Die Firma IT Südwestfalen GmbH wird Reports nur zum Zweck der Bedrohungsanalyse auswerten. Ihr ist nicht gestattet, Reports an Dritte weiterzugeben. Reports müssen einen Monat nach ihrer Erstellung bei IT Südwestfalen GmbH gelöscht werden.

4.7 Software as a Service – Vertrag über CLoud-Computing

Für SaaS – und Cloudcomputing -Verträge mit IT Südwestfalen GmbH gelten neben den oben stehenden allgemeinen AGB die nachfolgenden besonderen AGB.

4.7.1 Vertragsgegenstand

IT Südwestfalen GmbH erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich verschiedener Software.

Vertragsgegenstand ist die (a) Überlassung der im jeweiligen Einzelvertrag beschriebenen Software (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) der IT Südwestfalen GmbH zur Nutzung über das Internet und (b) Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von IT Südwestfalen GmbH.

4.7.2 Softwareüberlassung

IT Südwestfalen GmbH stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet IT Südwestfalen GmbH die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site von IT Südwestfalen GmbH.

IT Südwestfalen GmbH beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.

IT Südwestfalen GmbH wird die laufende Updates und Upgrades der Software zeitnah durchführen.

4.7.3 Nutzungsrechte an der Software

IT Südwestfalen GmbH wir dafür Sorge tragen, der der Kunden ohne Rechte Dritter zu verletzen, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß nutzen kann.

Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Bearbeitungen wird er vor Beginn der Bearbeitungen mit IT Südwestfalen GmbH absprechen.

Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o. ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware. Der Kunde wird IT Südwestfalen GmbH über jede Vervielfältigung informieren.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

Der Kunde ist verpflichtet, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.

4.7.4 Einräumung von Speicherplatz

IT Südwestfalen GmbH überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte gemäß der technischen Spezifikation, des Einzelvertrages festgehalten ist, ablegen. Der Umfang ist einzelvertraglich zu regeln. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der IT Südwestfalen GmbH den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei IT Südwestfalen GmbH.

IT Südwestfalen GmbH trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung. Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird IT Südwestfalen GmbH Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

4.7.5 Support

Der Umfang des Supports ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

IT Südwestfalen GmbH wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von IT Südwestfalen GmbH so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.

4.7.6 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich während der Geschäftszeiten gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. IT Südwestfalen GmbH wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird IT Südwestfalen GmbH den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste des Einzelvertrages beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

4.7.7 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

Unbeschadet der Verpflichtung von IT Südwestfalen GmbH zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

Der Kunde wird für den Zugriff auf die erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt IT Südwestfalen GmbH hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

4.7.8 Vergütung

Der Kunde verpflichtet sich, den für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das einzelvertraglich vereinbarte monatliche Entgelt zu bezahlen.

Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von IT Südwestfalen GmbH.

4.7.9 Mängelhaftung/Haftung

IT Südwestfalen GmbH garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen des Einzelvertrages.

Für den Fall, dass Leistungen von IT Südwestfalen GmbH von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

Der Kunde ist verpflichtet, IT Südwestfalen GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und IT Südwestfalen GmbH die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

IT Südwestfalen GmbH ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte IT Südwestfalen GmbH davon in Kenntnis setzen. IT Südwestfalen GmbH hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

4.7.10 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden.

4.7.11 Datenschutz/Geheimhaltung

Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

4.8 Auftragsdatenverarbeitung gem. §11 BDSG

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Für Auftragsdatenverarbeitungsverträge mit IT Südwestfalen GmbH gelten neben den oben stehenden allgemeinen AGB die nachfolgenden besonderen AGB.

4.8.1 Vertragsgegenstand

Mit separater Vereinbarung (nachfolgend als „LEISTUNGSVEREINBARUNG“ bezeichnet) hat der Kunde IT Südwestfalen GmbH mit der Speicherung und Verarbeitung von Daten beauftragt. Gegenstand der Auftragsdatenverarbeitung ist die Einhaltung der nachfolgend genannten Aufgaben durch IT Südwestfalen GmbH betreffend des Datenumgangs im Zusammenhang mit der LEISTUNGSVEREINBARUNG.

4.8.2 Leistungen von IT Südwestfalen GmbH

Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch IT Südwestfalen GmbH für den Kunden sind im Detail in der LEISTUNGSVEREINBARUNG festgelegt. Unter Berücksichtigung der in der LEISTUNGSVEREINBARUNG festgelegten Details sind folgende Datenarten/-kategorien Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten:
– Personenstammdaten
– Kommunikationsdaten (z. B. Telefon, Email)
– Vertragsstammdaten
– Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
– Kundenhistorie
– Planungs- und Steuerungsdaten

Der Kreis der durch den Umgang mit den personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftrags Betroffenen umfasst folgende Personenkategorien:
– Kunden
– Abonnenten
– Interessenten

Gebiet Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 4b, 4c BDSG erfüllt sind.

4.8.3 Technisch-organisatorische Maßnahmen

IT Südwestfalen GmbH hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung, zu dokumentieren und dem Kunden zur Prüfung vorzulegen. Im Falle der Akzeptanz durch den Kunden werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit ein Audit des Kunden einen Anpassungsbedarf hinsichtlich der technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es IT Südwestfalen GmbH gestattet, alternative adäquate Maßnahmen vorzuschlagen. Unter der Voraussetzung, dass das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird, können diese alternativen Maßnahmen umgesetzt werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. IT Südwestfalen GmbH hat dem Kunden auf Anforderung die Angaben nach § 4g Abs. 2 S. 1 BDSG zur Verfügung zu stellen.

4.8.4 Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten

IT Südwestfalen GmbH hat nur nach Weisung des Kunden die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an IT Südwestfalen GmbH zwecks Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird IT Südwestfalen GmbH dieses Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten.

4.8.5 Sonstige Pflichten

Zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags übernimmt IT Südwestfalen GmbH nach § 11 Abs. 4 BDSG folgende Pflichten:
a) Schriftliche Bestellung – soweit gesetzlich vorgeschrieben – eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß §§ 4f, 4g BDSG ausüben kann. IT Südwestfalen GmbH wird dem Kunden dessen Kontaktdaten zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme mitteilen.
b) Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 BDSG. Alle Personen, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten des Kunden zugreifen können, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt werden.
c) Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechend § 9 BDSG und Anlage.
d) Unverzügliche Information des Kunden über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG. Dies gilt auch im Falle der Ermittlung einer zuständige Behörde nach §§ 43, 44 BDSG bei IT Südwestfalen GmbH.
e) Durchführung der Auftragskontrolle mittels regelmäßiger Prüfungen durch IT Südwestfalen GmbH im Hinblick auf die Vertragsausführung bzw. -erfüllung, insbesondere Einhaltung und ggf. notwendige Anpassung von Regelungen und Maßnahmen zur Durchführung des Auftrags.
f) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Kunden. Insoweit kann IT Südwestfalen GmbH auch aktuelle Testate oder Berichte unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z. B. nach BSI-Grundschutz) vorlegen.

4.8.6 Keine Unterauftragsverhältnisse

IT Südwestfalen GmbH ist es nicht gestattet, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Kunden Unterauftragnehmer einzubeziehen.

4.8.7 Kontrollrechte des Auftraggebers

Der Kunde hat das Recht, die in Nr. 6 der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit IT Südwestfalen GmbH durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch IT Südwestfalen GmbH in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. IT Südwestfalen GmbH verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen.Hinsichtlich der Kontrollverpflichtungen des Kunden nach § 11 Abs. 2 S. 4 BDSG vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit des Auftrags stellt IT Südwestfalen GmbH sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist der IT Südwestfalen GmbH dem Kunden auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 9 BDSG und der Anlage nach. Der Nachweis der Umsetzung solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann auch durch Vorlage eines aktuellen Testats oder von Berichten unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z. B. nach BSI-Grundschutz) erbracht werden.

4.8.8 Mitteilung bei Verstößen von IT Südwestfalen GmbH

IT Südwestfalen GmbH wird in allen Fällen dem Kunden eine Meldung erstatten, wenn durch ihn oder die bei ihm beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Kunden oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind. IT Südwestfalen GmbH ist bekannt, dass nach § 42a BDSG Informationspflichten im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten bestehen können. Deshalb sind solche Vorfälle ohne Ansehen der Verursachung unverzüglich dem Kunden mitzuteilen. Dies gilt auch bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden. IT Südwestfalen GmbH hat im Benehmen mit dem Kunden angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen. Soweit den Kunden Pflichten nach § 42a BDSG treffen, hat IT Südwestfalen GmbH ihn hierbei zu unterstützen.

4.8.9 Weisungsbefugnis des Kunden

Der Umgang mit den Daten darf ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Kunden gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 BDSG erfolgen. Der Kunde behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf IT Südwestfalen GmbH nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Kunden erteilen.

Mündliche Weisungen wird der Kunde unverzüglich schriftlich oder per Email (in Textform) bestätigen. IT Südwestfalen GmbH verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

IT Südwestfalen GmbH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich gemäß § 11 Abs. 3 S. 2 BDSG zu informieren, wenn er der Ansicht ist, eine Weisung des Kunden verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Kunden bestätigt oder geändert wird.

4.8.10 Rückgabe von Datenträgern und Löschung von Daten

Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Kunden– spätestens mit Beendigung der LEISTUNGSVEREINBARUNG – hat IT Südwestfalen GmbH sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Kunden auszuhändigen oder nach vorheriger schriftlicher Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung dem Kunden vorzulegen.

IT Südwestfalen GmbH ist berechtigt, Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Kunden übergeben.

4.8.11 Auftragsdauer, Kündigung

Die Dauer dieses Auftrags entspricht der Dauer der LEISTUNGSVEREINBARUNG, sofern sich aus den Besonderheiten des vorliegenden Auftrags nichts anderes ergibt.

Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, diesen Auftrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen