Datenschutz
Was ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung?
Die EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) dient zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen. Sie bezieht sich auf personenbezogene und personenbeziehbare Daten. Die Verordnung trat am 25.05.2016 in Kraft und die Übergangszeit endete am 25.05.2018. Jedes Unternehmen, ab 9 Mitarbeitenden bei automatisierter und ab 20 Mitarbeitenden bei genereller Verarbeitung personenbezogener Daten, benötigt eine*n Datenschutzbeauftragte*n. Diese*r muss dem Landesamt für Informationssicherheit NRW gemeldet werden.
Sie haben entweder die Möglichkeit einen eigenen Mitarbeitenden zum internen oder einen Dienstleister zum externen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Benennt man eine*n eigene*n Mitarbeitenden als Datenschutzbeauftragte*n, genießt diese*r einen besonderen Kündigungsschutz. Darüber hinaus darf die Bestellung des Mitarbeitenden zur/zum Datenschutzbeauftragten ohne sachlichen Grund nicht entzogen werden, wobei der Wille auf eine*n externe*n Datenschutzbeauftragte*n zu wechseln keinen sachlichen Grund zur Abberufung darstellt.
Datenschutzbeauftragte*r
Ein*e Datenschutzbeauftragte*r muss zuverlässig sein und über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Es darf keine Kollision mit den betrieblichen Aufgaben bestehen. Ein*e IT-Administrator*in darf diese Aufgabe beispielsweise nicht erfüllen.
Personenbezogene Daten müssen sicher verarbeitet und geschützt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre IT alle Anforderungen der EU-DSGVO erfüllt und Sie sich so voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Markus Kowall